Was gehört zum Hausrat?. A8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- rat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen nach A18. A8.3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbau- möbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernom- men hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- schließlich der versicherten Wohnung nach A10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. A8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 .
8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- rat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen nach A18. A8.3 Abschnitt A Ziffer 19.
8.3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbau- möbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernom- men hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- schließlich der versicherten Wohnung nach A10 Abschnitt A Ziffer 7 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 .
8.3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Aufsitz- rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit so- weit diese nicht versicherungspflichtig sind. A8.3.5 .
8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 .
8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, .
8.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer die aus- schließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken fol- gender Personen dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienenGemeinschaft lebenden Person. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Musterkollektionen sind hier- von ausgeschlossen.
8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen Woh- nungen nach A10.1 Abschnitt A Ziffer 10.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
8.3.9 Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen sowie Anhän- ger und nicht versicherungspflichte Kraftfahrzeuge bis 6 km/h. Die Entschädigung ist auf ein Prozent der Versicherungs- summe begrenzt und erfolgt nur, sofern keine oder keine ausreichende Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärde- ckung).
8.3.10 technische, optische und akustische Anlagen, die zur Si- cherung des versicherten Hausrats dienen und die sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3Die Entschädigung erfolgt nur, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindetsofern keine Entschädi- gung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5Sie ist auf fünf Prozent der Versicherungssumme, maximal 2.000 Euro, begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Versicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 B8>f Zum Hausrat gehören alle Sachen3achen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 B8>2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- ratHausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungs> grenzen nach A18B f8. A8.3 Ferner B8>3 7erner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
B8>3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. z.B. Einbau- möbel Einbaumöbel, Einbauküchen und EinbauküchenRohre) sowie technische, optische und akustische Alarm> und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des versicher> ten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft beschaL oder übernom- men übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
B8>3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt serienmäSig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse Gebäudeverhält> nisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
B8>3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Antennenanlagen, Markisen, technische, optische und akustische Alarm> und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewe> gungsmelder, Kameras) die aus- schließlich ausschlieSlich der versicherten Wohnung nach A10 B 1o dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 B8>3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Go>Karts, Modell- Modell> und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig versicherungspLichtig sind. A8.3.5 82 Teil B: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Summen>Modell) – Interlloyd Hausrat>Schutz – Stand o1.2o21 B8>3.5 Kanus, Ruder-Ruder>, Falt- Falt> und Schlauchboote einschließlich einschlieSlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 Fall- B8>3.6 Fall> und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chenFlugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschlieSlich deren Zubehör. A8.3.7 Arbeitsgeräte, B8>3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer die folgenden Personen zu ausschlieSlich beruLichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft GemeinschaL lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5Muster> kollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 .
8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- rat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgrenzen nach A18. A8.3 A1-18.
8.3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten eingefügte Sachen (z. z.B. Einbau- möbel und möbel, Einbauküchen, Tapeten, Bodenbeläge, Holzde- cken). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernom- men übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt vor- gefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die aus- schließlich ausschließlich der versicherten Wohnung nach A10 A1-10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befindenbefin- den, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 .
8.3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. A8.3.5 sind .
8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 .
8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, Flug- drachen.
8.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen die dem Versicherungs-nehmer Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebt, Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich zu ausschließlich beruflichen be- ruflichen oder gewerbli- chen gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
8.3.8 Haustiere, d. h. d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 A1-10 gehalten werden (z. z.B. FischeFi- sche, Katzen, Vögel). A8.4 .
8.3.9 Technische, optische und akustische Überwachungs- und Sicherungsanlagen (auch Smarthome-Komponen- ten), die sich auf dem Versicherungsgrundstück befin- den.
8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 A1- 8.1 bis A8.38.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers Versicherungs- nehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5.nach
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 B8-1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. A8.2 .
B8-2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- ratHausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen Entschädi- gungsgrenzen nach A18. A8.3 B 18.
B8-3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
B8-3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. z.B. Einbau- möbel Einbaumöbel, Einbauküchen und EinbauküchenRohre) sowie technische, optische und akusti- sche Alarm- und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des ver- sicherten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft beschaL oder übernom- men übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
B8-3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse Gebäudever- hältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
B8-3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Antennenanlagen, Markisen, technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewe- gungsmelder, Kameras) die aus- schließlich ausschließlich der versicherten Wohnung nach A10 B 10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 .
B8-3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig versicherungspflich- tig sind. A8.3.5 .
B8-3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 .
B8-3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör.
B8-3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft GemeinschaL lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Muster- kollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
B8-3.8 Haustiere, d. h. d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 B10-1 gehalten werden (z. z.B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 B8-1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch Gebrauch bzw. VerbrauchVer- brauch) dienen. A8.2 .
B8-2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- ratHausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgren- zen nach A18. A8.3 B18.
B8-3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
B8-3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. z.B. Einbau- möbel Einbaumöbel, Einbauküchen und EinbauküchenRohre) sowie technische, optische und akusti- sche Alarm- und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des ver- sicherten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft beschaL oder übernom- men übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
B8-3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse Gebäudever- hältnisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
B8-3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Antennenanlagen, Markisen, technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewe- gungsmelder, Kameras) die aus- schließlich ausschließlich der versicherten Wohnung nach A10 B10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 .
B8-3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig versicherungspflich- tig sind. A8.3.5 .
B8-3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 .
B8-3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chen. A8.3.7 Arbeitsgeräte, Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör.
B8-3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer die folgenden Personen zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft GemeinschaL lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Muster- kollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
B8-3.8 Haustiere, d. h. d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 B10-1 gehalten werden (z. z.B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Was gehört zum Hausrat?. A8.1 B8>f Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Ge- brauch Gebrauch bzw. VerbrauchVer> brauch) dienen. A8.2 B8>2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Haus- ratHausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Ent- schädigungsgrenzen Entschädigungsgren> zen nach A18B18. A8.3 B8>3 Ferner gehören zum Hausrat A8.3.1 Hausrat
B8>3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. z.B. Einbau- möbel Einbaumöbel, Einbauküchen und EinbauküchenRohre) sowie technische, optische und akustische Alarm> und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des versicher> ten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungs- eigentümer Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft beschaL oder übernom- men übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. A8.3.2 .
B8>3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorge- fertigt serienmäSig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse Gebäudeverhält> nisse angepasst worden sind. A8.3.3 .
B8>3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Antennenanlagen, Markisen, technische, optische und akustische Alarm> und Schutzeinrichtungen (z.B. Bewe> gungsmelder, Kameras) die aus- schließlich ausschlieSlich der versicherten Wohnung nach A10 B1o dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. A8.3.4 B8>3.4 selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Go>Karts, Modell- Modell> und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig versicherungspLichtig sind. A8.3.5 B8>3.5 Kanus, Ruder-Ruder>, Falt- Falt> und Schlauchboote einschließlich einschlieSlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte. A8.3.6 Fall- B8>3.6 Fall> und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdra- chenFlugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschlieSlich deren Zubehör. A8.3.7 Arbeitsgeräte, B8>3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswa- ren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungs-nehmer die folgenden Personen zu ausschlieSlich beruLichen oder gewerblichen Zwecken dienen: Dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemein- schaft GemeinschaL lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerbli- chen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektio- nen, selbst hergestellte Sachen Handelswaren und Vorräte ist je Versi- cherungsfall auf den im Versicherungsschein vereinbar- ten Entschädigungsbetrag begrenzt. A8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach A10.1 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). A8.4 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A8.1 bis A8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsneh- mers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach A9.1.5Muster> kollektionen sind hiervon ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung