Was gilt bei arglistiger Täuschung?. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs- pflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsver- suchs festgestellt werden. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu- schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
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Was gilt bei arglistiger Täuschung?. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs- pflichtEntschä- digungspflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. Dies gilt auch, wenn die arglistige Täuschung sich auf einen anderen Versicherungsvertrag bezieht, der zwischen Ihnen und uns über dieselbe Gefahr (siehe A 2.) abgeschlossen ist. Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsver- suchs festgestellt werden. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu- schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
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Was gilt bei arglistiger Täuschung?. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs- pflichtEntschädi- gungspflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. Dies gilt auch, wenn die arglistige Täuschung sich auf einen anderen Versiche- rungsvertrag bezieht, der zwischen Ihnen und uns über dieselbe Gefahr (siehe A 2.) abgeschlossen ist. Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs Betruges oder Betrugsver- suchs suches festgestellt werden. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu- schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
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Was gilt bei arglistiger Täuschung?. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs- pflichtEntschädi- gungspflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsver- suchs gegen Sie oder Ihren Repräsentanten festgestellt werden. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu- schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
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Was gilt bei arglistiger Täuschung?. Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs- pflichtEntschädigungspflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung. Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs Betruges oder Betrugsver- suchs Betrugsversuches festgestellt werden. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu- schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
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