Ratenzahlung Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Preise und Zahlung 2.1 Alle von EVVA genannten Preise sind nicht kartelliert und unverbind- lich. 2.2 EVVA behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor. 2.3 Es gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus den jeweils gültigen Preislisten von EVVA im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt. Abweichungen von und Ergänzungen zu die- sen Preislisten (etwa auch im Fall, dass für eine Ware keine Preisangabe in der Preisliste enthalten ist) bedürfen der Schriftform. Bei Dienstleistungen ergeben sich die vom Kunden zu bezahlenden Preise aus der Preisliste, der Produktbeschreibung und der Leistungsbeschreibung bzw. gesonderten vertraglichen Regelungen. Allfällige Reisekosten und Reisespesen wer- den, sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, zu den jeweiligen von EVVA festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt. Alle Preise ver- stehen sich in Euro. Soweit keine USt ausgewiesen ist oder diesbezüglich keine Angaben gemacht werden, gilt der Betrag als Nettopreis zuzüglich USt in jeweiliger gesetzlicher Höhe. EVVA behält sich bei Unternehmern als Kunden das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit oder einem Leistungszeitpunkt von mehr als zwei Monaten ab Bestellung Preise nach eingetretenen allgemeinen Kostensteigerungen wie etwa aufgrund von Abgabenerhöhungen, Wechselkursschwankungen, Lohn- kostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder Materialpreissteigerungen an den Weltmärkten anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises über einer bloßen Infla- tionsanpassung, hat der Kunde hinsichtlich jener Waren oder Leistungen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht binnen Mo- natsfrist ab Verständigung von der Preiserhöhung. 2.4 Die Kosten für Verpackung, Transport und Versand sind vom Kunden zu tragen. Allfällige aus Anlass des Transports oder Versandes entstehen- de Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und Abga- ben gehen zu Lasten des Kunden. 2.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist das Entgelt sofort ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. EVVA ist berechtigt, Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Nach freiem Ermessen von EVVA können Zwischenabrechnungen erfolgen. Für die Bezahlung gilt das Datum und die Höhe der Gutbuchung auf dem Konto von EVVA. Bei Zahlungsverzug des Kunden, als Unternehmer, gel- ten unbeschadet sonstiger Rechte von EVVA Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart, und ist der Kunde verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehenden notwendigen und zweckmäßigen Kosten und Auslagen, das sind jene außergerichtlichen Betreibungs- und Einbrin- gungsmaßnahmen und jene Kosten, die notwendig zur Rechtsverfolgung sind und im angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen, zu bezahlen. EVVA ist bei Zahlungsverzug (auch hinsichtlich allfälliger An- oder Vorauszahlungen, sonstiger nicht mit dem konkreten Geschäft zu- sammenhängender Zahlungen oder der Begleichung von Teilrechnungen etc.) des Kunden – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt ein verschuldens- und schadensun- abhängiger, nicht minderbarer Aufwandersatz von 20% des Preises bzw. Entgelts als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadenersatzforderungen oder sonstiger Ansprüche durch EVVA bleibt unberührt. EVVA ist berechtigt, an der Erfüllung des Vertrages festzuhal- ten und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen. 2.6 Zusätze auf Zahlungsbelegen des Kunden gelten als nicht gesetzt und werden aufgrund elektronischer Verarbeitung nicht berücksichtigt; die Widmung der Zahlung durch EVVA (auf Kosten, Zinsen etc.) bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2.7 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines entsprechenden Antrags mangels ko- stendeckenden Vermögens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechterung der Vermögenslage eines Kunden, sind sämtliche For- derungen von EVVA gegen den Kunden sofort fällig. Es entfallen allfällige Nachlässe und gelten die EVVA-Listenpreise ohne Abzug. EVVA ist dies- falls darüber hinaus berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Sicherstel- lung zu verlangen.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Preise und Zahlungen 14.1 Die Auftragsbestätigung weist den Preis aus, den Sie für die Zusammenstellung und Lieferung der Dell Offerings zahlen müssen sowie sonstige Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere anfallenden Abgaben oder Steuern sind in dem Preis und in den Gebühren nicht enthalten und müssen von Ihnen getragen werden. 14.2 Reseller/Partner sind zu Rabatten und Preisreduzierungen berechtigt, sobald und soweit die Parteien sich hierüber schriftlich geeinigt haben oder ein Standardrabattprogramm auf Reseller/Partner Anwendung findet. Preisnachlässe werden bei Bestellung berücksichtigt, Rabatte werden über Gutschriften für zukünftige Bestellungen gewährt. 14.3 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Dell vereinbart und abhängig von dem Kreditlimit, das von der Bewertung Ihres Unternehmens abhängt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Inrechnungstellung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind die rückständigen Beträge in Höhe von 4% über der EURIBOR-Dreimonatsrate berechnet am Tag der Inrechnungstellung zu bezahlen. Dell behält sich das Recht vor, die Zahlungsansprüche gegen Sie zur Eintreibung an Dritte zu übertragen. Ferner behält sich Dell für den Fall der Nichtbegleichung einer Rechnung oder der verspäteten Zahlung das Recht vor, die Lieferung auf zukünftige Bestellungen zurückzuhalten. 14.4 Nach Rechnungsstellung haben Sie 14 (vierzehn) Tage Zeit, um Fragen oder Widersprüche anzusprechen. Ansonsten gilt die Rechnung als zutreffend und ist am 30. Tag nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bestrittene Teilrechnungen werden erst 14 (vierzehn) Tage nach Beilegung der Streitigkeit fällig. Unbestrittene Teilrechnungen müssen wie oben dargestellt bezahlt werden. 14.5 Mit der Ausnahme von Aufrechnungen gegen unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen sind Aufrechnungen nicht erlaubt. 14.6 Wir gewähren Partnern unter bestimmten Voraussetzungen in besonderen Projekten spezielle Preise und sonstige Sonderkonditionen („Deal Registration“). Diese Preise, Unterstützung und Support gewähren wir in dem Verständnis, dass die an Sie gelieferten Dell Offerings direkt an das uns genannte Unternehmen zu dessen Nutzung weitergeleitet werden, nicht jedoch zu einem weiteren Weiterverkauf zur privaten Nutzung oder an ein anderes als das uns genannte Unternehmen geliefert werden und nicht von Ihnen für den Eigenbedarf verwendet werden. 14.7 Die wiederholte Angabe falscher Informationen mit dem Ziel, besondere Vorteile zu nutzen oder spezielle Konditionen, Unterstützung und Support zu erlangen, wird als erhebliche Verletzung des vorliegenden Vertrags gewertet. Falls Sie uns falsche Informationen übermitteln, um einen niedrigeren Preis zu erhalten als den, zu dem Sie nach den Regelungen dieses Programms/der Partnerschaft berechtigt wären, oder um Support oder Unterstützung zu erlangen, zu denen Sie nicht berechtigt sind, oder zu einem Preis, zu dem Sie nicht berechtigt sind, behält Dell sich das Recht vor, Ihnen die Preisdifferenz oder die normalen Kosten bzw. den Preis für die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, den Dell für angebracht erachtet. Rechnungen dieser Art sind bei Erhalt zur Zahlung fällig; bei einer verspäteten Zahlung können Ihnen entsprechende Verzugszinsen berechnet werden. 14.8 Für die Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren die Dell Services Offerings auferlegt werden in jeglichen Ländern, in denen Sie oder Ihre Kunden die Services nutzen oder erhalten, sind Sie verantwortlich. Sie stellen Dell auf Anforderung frei von jeglichen Kosten, die Dell oder Dells verbundenen Unternehmen dadurch entstehen, dass Sie Gebühren oder Steuern nicht zahlen, zu deren Zahlung Sie nach Ziffer 14 verpflichtet sind. Falls Dell gesetzlich zur Zahlung von Gebühren oder Steuern für Dell Offerings verpflichtet ist, wird Dell diese Kosten in Ihrer Rechnung separat ausweisen.