Ratenzahlung Musterklauseln

Ratenzahlung. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Ratenzahlung. Der Kunde schuldet dem Lieferanten nachstehende Beträge aus Erdgaslieferungen: Währung: EUR Ursprungsbetrag: XXX,XX Zinsbetrag: 00,00 Gebühr: 00,00 Gesamtbetrag: XXX,XX Der Kunde befindet sich mit vorstehenden Beträgen seit (Datum der Fälligkeit) in Verzug. Trotz Mahnung wurde die Hauptforderung nicht beglichen. Vor diesem Hintergrund wird vereinbart: 1. Der Kunde erkennt den vorgenannten Gesamtbetrag des Lieferanten an und verzichtet auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe dieser Forderung sowie der Einrede zur Verjährung. 2. Auf den genannten Betrag werden keine Zinsen erhoben, solange sich der Kunde mit den Zahlungen nach Punkt 3. nicht in Verzug befindet. 3. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen ratenweisen Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe der nachfolgend aufgeführten Beträge: Buchungsdatum Beleg-Nr. Beschreibung Fälligkeitsdatum Betrag Restbetrag TT.MM.JJ Rate 1 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € TT.MM.JJ Rate 2 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € TT.MM.JJ Rate 3 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € TT.MM.JJ Rate 4 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € TT.MM.JJ Rate 5 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € TT.MM.JJ Rate 6 TT.MM.JJ XX,XX € XXX,XX € Zusatzzahlungen können jederzeit geleistet werden 4. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Zahlungseingang mittels Überweisung auf das nachstehende Konto selbst verantwortlich. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto des Lieferanten. Kreisparkasse Gotha IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIS: XXXXXXX0XXX Verwendungszweck: Kundennummer Verbrauchsstellennummer, RAZ-Nr. Die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Mandates bleibt unbenommen. 5. Gerät der Kunde mit der Ratenzahlung in Rückstand, so wird der zu diesem Zeitpunkt offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig und ist ohne weitere Mahnung bis spätestens 10 Tagen nach Ursprungsfälligkeit vom Kunden zu zahlen. 6. Bei nicht vollständiger Zahlung des Restbetrages innerhalb der vorgenannten Frist ist der Lieferant berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des §19 Abs.2 GasGVV die Versorgung der genannten Verbrauchsstelle sowie ggf. auch anderer Verbrauchsstellen des Kunden nach entsprechender Ankündigung durch den Lieferanten nach §19 Abs.4 GasGVV einzustellen. 7. Die Fälligkeit der vorgenannten Hauptforderung wird durch diese Abwendungsvereinbarung nicht berührt.
Ratenzahlung. 1. Anerkennung der fälligen Forderung(en)
Ratenzahlung. 1.1 Der/die Kunde/-in erkennt dem Grund und der Höhe nach an, der SWM für erbrachte Strom-/ Gaslieferungen sowie Kosten aus Mahnungen und Zinsen wegen Zahlungsverzugs gemäß der als Anlage beigefügten Forderungsaufstellung insgesamt einen fälligen Betrag von xx,xx Euro zu schulden und verzichtet insoweit gegenüber der SWM auf Einwendungen und Einreden jeder Art. 1.2 Der/die Kunde/-in verpflichtet sich, diesen Betrag □ innerhalb von 14 Tagen, jedoch spätestens bis zum xx.xx.xxxx zu zahlen.* oder □ in Raten zu tilgen.* Zahltermin Betrag Zahltermin Betrag 1. Rate 2. Rate 3. Rate 4. Rate 5. Rate 6. Rate *Bitte kreuzen Sie die gewünschte Zahlungsart an. 1.3 Die Zahlungen sind unter Angabe der Vertragskontonummer xxxxxxxx auf das Konto der SWM bei der Nord/LB Magdeburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX0XXXX zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto der SWM maßgeblich. 1.4 Die SWM verzichten auf die angekündigte Unterbrechung der Strom-/Gasversorgung und gestatten dem/der Kunden/-in, die Gesamtforderung gemäß der in Ziffer 1.2 getroffenen Auswahl zu begleichen. 1.5 Die SWM behalten sich vor, ohne Rücksicht auf die mit der Ratenzahlungsvereinbarung verbundene Stundung ihrer Forderungen jederzeit gegen eine Forderung des/der Kunden/-in auf Auszahlung eines Guthabens aufzurechnen. 1.6 Laufende Abschlagsanforderungen werden von der Abwendungsvereinbarung nicht berührt und sind termingerecht zu zahlen.
Ratenzahlung. 1. Der Kunde hat das Recht, eine Ratenzahlung innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Rechnung zu verlangen, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 3 (drei) Mal so hoch ist wie der durchschnittliche Rechnungsbetrag jener Rechnungen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor der Ausstellung der betroffenen Rechnung ausgestellt wurden. Die Ratenzahlung kann per E-Mail beim Wärmelieferanten unter der folgenden Adresse angefordert werden: xxxxxx@xxx.xx. In diesem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten offiziellen Referenzzinssatzes berechnet, der unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar ist und ab dem Tag des Ablaufs der Zahlungsfrist der Rechnung berechnet wird. 2. Die Beträge, die Gegenstand der Ratenzahlungen sind, werden in eine Anzahl von aufeinanderfolgenden Raten mit konstantem Betrag aufgeteilt, die höchstens den in den letzten 12 (zwölf) Monaten ausgestellten Rechnungen entspricht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Raten, die nicht kumuliert werden können, haben eine Häufigkeit, die der Periodizität der Rechnungsstellung entspricht, unbeschadet des Rechts des Wärmelieferanten, die Raten mit anderen Dokumenten als der Rechnung anzulasten. Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Wärmelieferant das Recht, den Kunden zur sofortigen Zahlung der noch nicht fälligen Raten aufzufordern.
Ratenzahlung. Soweit PULPMEDIA und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Ratenzahlung. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zu- kunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Ratenzahlung. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig ist.
Ratenzahlung. Die an Sie gerichtete Forderung (z. B. Beitrag/Versicherungsprämie) kann durch Vereinbarung periodisch wiederkehrender Zahlungstermine (Raten) gezahlt werden. Ist eine solche Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die noch ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode werden allerdings sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Ver- zug geraten, oder soweit eine Entschädigung fällig wird, mit welcher wir aufrechnen können. Wir können mit einer fälligen Forderung gegen eine Forderung aus dem Versicherungsvertrag auch dann aufrechnen, wenn die- se Forderung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht.
Ratenzahlung. Soweit Xxxxx und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.