Was gilt bei Risikowegfall; wann und unter welche Voraussetzungen erstreckt sich der Versicherungs- schutz auf ein Ersatzobjekt?. 6.1 Endet der Versicherungsvertrag durch Risikowegfall gemäß § 68 Versicherungsvertragsgesetz, umfasst die vereinbarte Deckung nach Pkt. 2.1 auch Versicherungsfälle, die inner- halb von sechs Monaten ab Risikowegfall eintreten.
Appears in 4 contracts
Samples: www.nautic-tours.de, rsv-bedingungen.de, www.zurich-connect.at