Was gilt für mitversicherte Personen?. (1) Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als ––> Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Re- gelungen sind z. B. die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haft- pflichtversicherung (vgl. Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.2).
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Was gilt für mitversicherte Personen?. (1) Ausübung der Rechte Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als ––> Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt gere- gelt ist. Andere Re- gelungen Regelungen sind z. z.B. die Geltendmachung von Ansprüchen An- sprüchen in der Kfz-Haft- pflichtversicherung Haftpflichtversicherung (vgl. Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 1.2).
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