WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet, (1) die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rück- trittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten; (2) den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- teilnehmer und des Reisepreises) mit der Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über die Weitervermietung; (3) schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen; (4) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen; (5) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen (ärztliche Atteste mit Geburtsdatum, Krank- heits- und Behandlungsbeginn und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) die Reise unverzüglich Bei und nach Eintritt des versicherten Rück- trittsgrundes Versicherungsfalls sind folgende Ob- liegenheiten zu stornierenbeachten:
a) Es ist nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
b) Der Schadeneintritt ist unverzüglich, um die Rücktrittskosten möglichst gering d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“, nach Kenntniserlangung an uns zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich melden.
c) Weiter ist Ihre abhandengekommene Visa Card Gold unver- züglich zu sperren.
d) Das zugesandte Schadenformular inklusive aller angeforderten Unterlagen ist im Original unverzüglich nach Eintritt der Verlustmeldung an uns zurückzusenden.
e) Das Abhandenkommen sowie der Diebstahl oder Raub von Zahlungskarten und anderen versicherten Sachen, die mit Ihrer Visa Card Gold zusammen abhandengekommen, gestohlen oder geraubt wurden, ist unverzüglich nach Kenntniserlangung der Polizei anzuzeigen.
f) Die missbräuchliche Verwendung Ihrer Visa Card Gold ist unverzüglich nach Kenntniserlangung der Polizei anzuzeigen.
g) Die von uns angeforderten Belege und Kostennachweise sind beizubringen, soweit deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann, z.B. bei Abhandenkommen, Raub oder Diebstahl: Nachweis über die polizeiliche Anzeige, Erstattung von Xxxxxxx: Vorlage eines Kontoauszugs, durch den der Diebstahl oder Raub des versicherten Rücktrittsgrundes an Bargeldes der Höhe nach glaubhaft dargelegt wird und aus dem sich der Zeitpunkt der Abhebung des Bargelds ergibt, sowie bei Erstattung von Bargeld ein Nachweis darüber, mit welcher Kreditkarte das geraubte Bargeld bezogen wurde, Erstattung der Kosten für die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten;Ersatzbeschaffung von Doku- menten: Nachweis über die polizeiliche Anzeige.
(2) Haben Sie eine Bargeldsoforthilfe von uns erhalten, müssen Sie den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- teilnehmer und des Reisepreises) mit der Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über die Weitervermietung;
(3) schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;
(4) bei Verlust des Arbeitsplatzes erhaltenen Betrag innerhalb 30 Tage an das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;
(5) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen (ärztliche Atteste mit Geburtsdatum, Krank- heits- und Behandlungsbeginn und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisenim Leistungsfall kommunizierte Konto zurückzuzahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit, die Reise unverzüglich voraussichtlich zu einer Leistung führt, ist innerhalb von vier Monaten nach Eintritt des versicherten Rück- trittsgrundes zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen dem Beginn der Arbeitslosigkeit eine vollständig und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten;wahrheitsgemäß ausgefüllte Leistungsanzeige beizubringen.
(2) den Versicherungsnachweis Zusätzlich zu der Leistungsanzeige sind folgende Unterlagen einzurei- chen:
a) eine Bescheinigung der zuständigen Agentur für Arbeit, aus der sich ergibt, dass Sie arbeitslos und als Arbeitssuchender gemeldet sind,
b) bei Arbeitslosigkeit im Rahmen versicherter Arbeitsverhältnisse: • das Kündigungsschreiben sowie eine Bescheinigung des letzten Arbeitgebers vor Beginn der Arbeitslosigkeit, für die Ansprüche gel- tend gemacht werden, aus der der zeitliche Umfang und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe Dauer des letzten Arbeitsverhältnisses und der gebuchten LeistungKündigungsgrund hervor- gehen; endet das Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhe- bungsvertrag, ist der Reise- teilnehmer und des Reisepreises) Aufhebungsvertrag vorzulegen; • Sie sind auf Verlangen verpflichtet, Ihren früheren Arbeitgeber zu er- mächtigen, uns Auskünfte im Zusammenhang mit der StornokostenPrüfung eines Anspruchs auf Versicherungsleistungen zu geben.
c) bei Arbeitslosigkeit im Rahmen versicherter selbstständiger Tätigkeiten: • Nachweise zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen hinsicht- lich der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit (z. B. Einkom- mensteuernachweise, Einnahmen-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichenÜberschuss-Rechnungen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung alle Steuervorauszahlungsbescheide seit der letzten Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Kontoauszüge des Vermieters Geschäfts- xxxxxx); • Nachweise über die Weitervermietung;Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit (z. B. Kopie der Gewerbeabmeldung bzw. Bescheinigung des Finanzamts, aus der hervorgeht, dass die nicht abhängig beschäftigte Tätigkeit aufgegeben wurde, Handelsregisterlöschungsnachweis, Nachweis Insolvenzeröffnung, Bescheinigung der berufsständischen Xxxxxx) auf Anforderung des Versicherers.
(3) schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen Darüber hinaus sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;weitere zur Feststellung des Versicherungsfalls er- forderliche Auskünfte auf Verlangen unverzüglich zu erteilen.
(4) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des ArbeitgebersSämtliche Unterlagen müssen uns in deutscher Sprache eingereicht werden. Wenn uns Unterlagen in anderen Sprachen eingereicht wer- den, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sind wir berechtigt, Ihnen die Übersetzungskosten in Rechnung zu stellen bzw. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag von der Versicherungsleistung abzuziehen. Übersetzungen müssen uns in beglaubigter Form vorgelegt werden. Wir können weitere Nachweise und bei Arbeitsplatzwechsel den alten Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, um un- sere Leistungspflicht sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;
(5) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen (ärztliche Atteste mit Geburtsdatum, Krank- heits- und Behandlungsbeginn und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisenFolgeanträge zu klären. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen.
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Samples: Restkreditversicherung
WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) Es ist nach Möglichkeit für die Reise unverzüglich nach Eintritt Abwendung und Minderung des versicherten Rück- trittsgrundes Schadens zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes an die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten;sorgen.
(2) den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Der Schadeneintritt ist unverzüglich, d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Schadens, unter Angabe der gebuchten Leistungaller Einzelheiten des Umstands, der Reise- teilnehmer eine Leistungspflicht zur Folge haben könnte, vollständig und des Reisepreises) mit der Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über die Weitervermietung;wahrheitsgemäß anzuzeigen.
(3) schwere UnfallverletzungBevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, unerwartete schwere Erkrankungmüs- sen Sie nachweislich versucht haben den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. Im Falle der Beschädigung müssen Sie nachweislich versucht haben, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;den beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen eine einwandfreie Lieferung einzutauschen.
(4) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des ArbeitgebersSie sind nicht berechtigt, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzwDritte mit der Reparatur zu beauftragen. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Reparaturversicherung. Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren Vorgehensweise und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;zur Schadenbearbeitung.
(5) Es besteht für Sie die Verpflichtung:
a) uns das zugesandte Schadenformular inklusive aller ange- forderten Unterlagen ist im Original innerhalb von 90 Tagen unterschrieben mit folgenden Angaben und Unterlagen zurückzusenden: Original-Anschaffungsbeleg, aus dem der Kaufpreis und der Anschaffungstag ersichtlich sind, sowie den dazugehörigen Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsabrechnung des Kartenkontos; die Rechnung der durch uns benannten Reparaturfirma über die Reparatur mit genauer Beschreibung des Reparaturum- fangs (z.B. Arbeitszeit und Ersatzteile); sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen
b) uns auf Verlangen die beschädigte Sache einzusenden;
c) uns vom Bestehen weiterer Versicherungen, die Versiche- rungsschutz für den vorliegenden Versicherungsfall gewähren, sowie von dort geltend gemachten Ansprüchen und erhaltenen Entschädigungen sowie von der Ersatzpflicht anderer Dritter zu informieren;
d) das Gerät und die defekten Teile jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen für die Dauer von einem Monat nach Einreichung der Rechnung und Anzeige des Versicherungsfalles zur Verfügung zu halten;
e) die Reparatur nach Möglichkeit am Aufstellungsort, ansonsten in einer von uns zu benennenden Reparaturfirma durchführen zu lassen sowie alle weiteren transportablen Geräte zu den genannten Service-werkstätten zu versenden;
f) sämtliche durch die Überprüfung entstandenen Kosten, insbe- sondere angefallene Anfahrtskosten, zu tragen, sofern es sich bei dem zu behebenden Mangel nicht um einen versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen Reparaturfall handelt.
(ärztliche Atteste mit Geburtsdatum6) Wir sind berechtigt den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, Krank- heits- sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grob fahrlässigen Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, die Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entspre- chenden Verhältnis zu kürzen, wenn die Verletzung Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht hatte. Ihre Kenntnis und Behandlungsbeginn Ihr Verschulden stehen der Kenntnis und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisendem Verschulden des VN gleich.
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WAS MÜSSEN SIE IM VERSICHERUNGSFALL BEACHTEN (OBLIEGENHEITEN)?. Sie sind verpflichtet,
(1) die Reise unverzüglich Bei und nach Eintritt des versicherten Rück- trittsgrundes Versicherungsfalls sind folgende Ob- liegenheiten zu stornierenbeachten:
a) Es ist nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
b) Der Schadeneintritt ist unverzüglich, um d.h. „ohne schuldhaftes Zögern“, nach Kenntniserlangung an uns zu melden.
c) Weiter sind die Rücktrittskosten möglichst gering abhandengekommenen zu halten. Bei unerwarteten schweren Erkrankungen und schweren Unfallverletzungen unterstützt Sie der medizinische Dienst der Assistance bei der Entscheidung, ob und ggf. wann die Reise storniert werden soll. Eine Kürzung der Versicherungs- leistung nach Kapitel B. I. Ziffer 4 und 5 aufgrund Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung der Reise kommt nicht in Betracht, wenn Sie sich Ihrem Girokonto Unlimited gehörigen Karten unverzüglich zu sperren.
d) Das zugesandte Schadenformular inklusive aller angeforderten Unterlagen ist im Original unverzüglich nach Eintritt der Verlustmeldung an uns zurückzusenden.
e) Das Abhandenkommen sowie der Diebstahl oder Raub von Zahlungskarten und anderen versicherten Sachen, die mit der zu Ihrem Girokonto Unlimited gehörigen Karten zusammen abhandengekommen, gestohlen oder geraubt wurden, ist unverzüglich nach Kenntniserlangung der Polizei anzuzeigen.
f) Die von uns angeforderten Belege und Kostennachweise sind beizubringen, soweit deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann, z.B. bei Abhandenkommen, Raub oder Diebstahl: Nachweis über die polizeiliche Anzeige, Erstattung von Bargeld: Vorlage eines Kontoauszugs, durch den der Diebstahl oder Raub des versicherten Rücktrittsgrundes an Bargeldes der Höhe nach glaubhaft dargelegt wird und aus dem sich der Zeitpunkt der Abhebung des Bargelds ergibt, sowie bei Erstattung von Bargeld ein Nachweis darüber, mit welcher Karte das geraubte Bargeld bezogen wurde. Erstattung der Kosten für die Assistance wenden und deren Empfehlung Folge leisten;Ersatzbeschaffung von Doku- menten: Nachweis über die polizeiliche Anzeige.
(2) Haben Sie eine Bargeldsoforthilfe von uns erhalten, müssen Sie den Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen (Reisebestätigung mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reise- teilnehmer und des Reisepreises) mit der Stornokosten-Rechnung nebst Zahlungsnachweis bei uns einzureichen, bei Stornierung eines Objekts zusätzlich eine Bestätigung des Vermieters über die Weitervermietung;
(3) schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach- zuweisen, psychische Erkrankungen sind durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachzuweisen;
(4) bei Verlust des Arbeitsplatzes erhaltenen Betrag innerhalb 30 Tage an das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Ausbildungsverhältnisses den Vertrag und bei Arbeitsplatzwechsel den alten sowie den neuen Arbeitsvertrag einzureichen;
(5) alle weiteren versicherten Ereignisse durch Vorlage geeigneter Originalunterlagen (ärztliche Atteste mit Geburtsdatum, Krank- heits- und Behandlungsbeginn und Befund oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalls und dergleichen) nachzuweisenim Leistungsfall kommunizierte Konto zurückzuzahlen.
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