Wechsel und Schecks Musterklauseln

Wechsel und Schecks. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel außer- dem nur dann angenommen, wenn im Kaufvertrag Wechselzahlung vereinbart ist. Bei vereinbarter Wechselzahlung müssen die dem Käufer von ADM übersandten Wechsel spesenfrei innerhalb von sieben Tagen vom Datum der Zusendung an mit Akzept und Bankdomizil versehen wieder bei ADM eingegangen sein. Diskontspesen, Wechselspesen und Verzugszin- sen sind stets sofort zahlbar.
Wechsel und Schecks. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für MobilePro AG kosten- und spesenfrei angenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Wechsel und Schecks. VERDER ist nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Vertragspartner. Diese Kosten sind VERDER zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt VERDER keine Gewähr.
Wechsel und Schecks. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und für ACTEBIS AG kosten- und spesenfrei angenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Wechsel und Schecks. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber, nicht aber an Zahlung statt, an, wobei deren Annahme ohne Rechtspflicht unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung oder Protesterhebung erfolgt. Die Annahme von Wechseln bedarf der vorherigen besonderen Vereinbarung.
Wechsel und Schecks. Es besteht keine Verpflichtung der Firma Stich, Schecks und/oder Wechsel anzu- nehmen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.