Common use of Wechseloption in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe Clause in Contracts

Wechseloption in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe. In Erweiterung des Tarifwechselrechts nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG - siehe Anhang) kann der Versicherungsnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auch den Wechsel in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe verlangen. Die für die Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem betreffenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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Wechseloption in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe. In Erweiterung des Tarifwechselrechts nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG - siehe Anhang) kann der Versicherungsnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auch den Wechsel in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe verlangen. Die für die Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem betreffenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx Alxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus xinus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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Wechseloption in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe. In Erweiterung des Tarifwechselrechts Tarifwechselrechtes nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG - siehe Anhang) kann der Versicherungsnehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu den dort genannten Zeitpunkten für eine versicherte Person ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auch den Wechsel in einen Tarif TN mit niedrigerer Selbstbehaltsstufe verlangen. Die für die Wechseloption zu erfüllende Versicherungsdauer beginnt für eine versicherte Person in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll - mit erstmaligem Beginn der Versicherung in dem betreffenden Tarif, sofern die versicherte Person mindestens das Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxxxx minus Geburtsjahr) erreicht hat und nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx versichert ist oder - mit Erreichung des Alters 16, wenn die Versicherung nicht nach den Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx fortgeführt wird bzw. - nachdem die Besonderen Bedingungen für Studenten und Xxxxxxx geendet haben mit Fortführung der Versicherung. Die Wechseloption entfällt mit Erreichung des Alters 51. Der Wechsel kann jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres verlangt werden, das auf das fünfte, zehnte, fünfzehnte und jedes weitere durch fünf teilbare Versicherungsjahr (siehe § 2 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013) einer ununterbrochenen Versicherungsdauer in dem Tarif TN, aus dem gewechselt werden soll, folgt, wenn der Antrag spätestens am 15.12. des Vorjahres beim Versicherer eingeht.

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