Transportkosten Musterklauseln

Transportkosten. Ergänzend zu den Transportkosten nach § 4 Nr. 2 f) Teil II AVB/KK 2013 und § 4 Nr. 4 a) Teil II AVB/KK 2013 sind Transporte zu und von einer ambulanten Heilbehandlung aufgrund eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls zur Erstversorgung sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit erstattungsfähig.
Transportkosten. In Ergänzung zu § 4 Nr. 4 a Teil II AVB/KK 2013 werden bei vollstationärer Behandlung ersetzt: - Nach Vorleistung der GKV: die verbleibenden Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport sowie für Rettungsfahrten zum und vom Krankenhaus zu 100 %; - ohne Vorleistung der GKV: die Aufwendungen für einen medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankentransport zum bzw. vom Krankenhaus bis zu einem Erstattungsbetrag von 6.000 EUR im Kalenderjahr zu 90 %. Auf diesen Erstattungshöchstbetrag werden etwaige Leistungen nach Nr. 2.2.2 angerechnet. Medizinisch notwendig ist ein Krankentransport, wenn die versicherte Person während der Fahrt auf eine fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens angewiesen ist oder dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Transportkosten. Transportkosten werden erstattet bei einem medizinisch notwendigen Transport zu einer stationären Heil- behandlung in einer Krankenanstalt sowie für den Transport nach Hause. Wenn ein Anspruch gegenüber Dritten besteht (z.B. gegenüber anderen Versicherern oder der gesetz- lichen Krankenversicherung, wird die Höhe dieses Anspruchs von der Erstattungssumme abgezogen.
Transportkosten. 33.1. Falls nicht anderslautend im VERTRAG festgelegt, gehen die Transportkosten zu Lasten des LIEFERANTEN.
Transportkosten vii. Begleitpersonskosten, wenn für den Aufenthalt des Kindes ausschließlich Ersatztagegeld geleistet wurde
Transportkosten. An- und Abtransport der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters.
Transportkosten. 9.1 Die Transportkosten werden vom Händler getragen. Sondervereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Transportkosten. 33.1 Falls nicht anderslautend im VERTRAG festgelegt, gehen die Transportkosten zu Lasten des LIEFERANTEN.
Transportkosten. Für die Erstattung von Transport- kosten benötigen wir die bereits bezahlte Originalrechnung der Transportkosten. Wenn ein Anspruch gegenüber Dritten besteht (z.B. gegenüber der gesetzlichen Kranken- versicherung), wird die Höhe dieses Anspruchs von der Erstattungssumme abgezogen.
Transportkosten. Die USS vergütet die Transportkosten des Verunfallten, soweit sie im direkten Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung und durch diese bedingt sind, bis zum Maximalbetrag gemäss der Garantie- tabelle im Anhang.