Wegfall der Zulassung als Vertragsarzt/MVZ. Bei Wegfall der Zulassung (Rückgabe, Entzug, Verzicht, Ruhen, Erreichen der Altersgrenze, Ablauf der Ermächtigung etc.) endet die Vertragsteilnahme automatisch zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Zulassungsrückgabe/des Zulassungsentzuges (vgl. § 8 Abs. 1 des Vertrages).
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Urologie, Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie, Versorgungsvertrag