Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung Musterklauseln

Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei die Buchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst, bzw. wird von Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisa- tor eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon aus-genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflicht-verletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflicht-verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unver- zügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizu-tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjäh- ren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unaufgefor- dert spätestens bei Vertragabschluss darüber aufzuklären, ob die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden. Nachrichten, Post oder Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, AuЫewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wir...
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 2.1 Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 2.1 Vertragspartner ist grundsätzlich die Diözese - auch wenn von Tagungshäusern der Diözese die Rede ist - und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch die Tagungshäuser für die Diözese Würzburg zustande. Ist der Kunde nicht der Besteller selbst bzw. wird vom Besteller ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Besteller zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant zustande, diese sind die Vertragspartner.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung auf Wunsch des Gastes schriftlich.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch DR. XXXXXXX PRIVATHOTELS (soll heißen durch die Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co KG bzw. für das Hotel Oversum in Winterberg die Oversum Hotel GmbH) zustande; diese sind die Vertragspartner. Die Buchung der Veranstaltung wird in Textform bestätigt.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Culinaria zustan- de; diese sind die Vertragspartner.