Common use of Weisungsbefugnisse Clause in Contracts

Weisungsbefugnisse. MEHRWERK entscheidet, wie viele und welche Mitarbeiter - nach eigenem Ermessen auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer - eingesetzt werden bzw. welche Leistungen an Dritte vergeben werden. Der Kunde ist gegenüber Mitarbeitern von MEHRWERK nicht weisungsbefugt. Ansprechpartner ist immer der Projektleiter bzw. die Geschäftsführung auf Seiten von MEHRWERK. Beide Parteien benennen bereits bei Vertragsanbahnung ihre verantwortlichen Ansprechpartner, die die Mitwirkung beider Parteien jeweils koordinieren und die erforderlichen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen können.

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