Common use of Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall Clause in Contracts

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden Kosten erstattet a) für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des Versi- cherungsnehmers oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 5 Ziffer 1; b) für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des Versicherungs- nehmers, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr fahr- bereit gemacht werden kann; c) für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen sowie für nach- gewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.

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Samples: Versicherungsbestätigung, Versicherungsbestätigung

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden Kosten erstattet a) für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des Versi- cherungsnehmers Versicherungsnehmers oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 5 Ziffer 12a Abs. 3; b) für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr fahr- bereit fahrbereit gemacht werden kann; c) für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen einfacher Entfernung unter 1.200 1.000 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten jeweils einschließlich Zuschlägen Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Flugtickets Economy Class sowie für nach- gewiesene nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall. Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit oder wurde es gestohlen, werden Kosten erstattet a) für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des Versi- cherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb in- nerhalb des Geltungsbereiches gemäß § 5 Ziffer 1; b) für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des Versicherungs- nehmers, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr fahr- bereit fahrbereit gemacht werden kann; c) für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern 1.000 Bahnkilometer bis zur Höhe der Bahnkosten 2Bahnkosten 1. Klasse, bei größerer Klasse einschließlich Zuschläge sowie für nachgewiesene Ta- xifahrten bis zu 60,– €. Bei einer einfachen Entfernung über 1.000 Bahnkilometer erfolgt die Kostenerstattung bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten Liegewagenkosten, jeweils einschließlich Zuschlägen Zuschläge, oder der Kosten eines Economy-Fluges sowie für nach- gewiesene nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR60,– €. Die Höchst- entschädigung beträgt 1.540,– € je versicherte Person.

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Samples: Schutzbriefversicherung