Dolmetscherkosten Musterklauseln

Dolmetscherkosten. Der Versicherer trägt die angemessenen Kosten für die notwendige Inanspruchnahme eines Übersetzers oder Dolmetschers.
Dolmetscherkosten. (4) Das Vertragsangebot des Krankenhauses erstreckt sich nur auf diejenigen Leistungen, für die das Krankenhaus nach sei- ner medizinischen Zielsetzung personell und sachlich ausge- stattet ist.
Dolmetscherkosten. (4) Das Vertragsangebot des Klinikums erstreckt sich nur auf diejenigen Leistungen, für die das Klinikum im Rahmen seiner medizinischen Zielsetzung personell und sachlich ausgestattet ist.
Dolmetscherkosten. Wir tragen die übliche Vergütung eines Dolmetschers im Zusammenhang mit der Verteidigung in Strafverfahren im Ausland.
Dolmetscherkosten. (e) Leistungen im Sinne § 137c SGB V.
Dolmetscherkosten. 2 Welche Personen sind mitversichert? § 3 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? § 4 Was hat der Versicherungsnehmer nach Eintritt eines Scha- denfalles zu beachten? § 5 In welchen Ländern gilt der Schutzbrief? § 6 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? § 7 Wann ist der Beitrag zu zahlen und welche Folgen hat eine nicht rechtzeitige Zahlung? § 8 Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung der Ver- sicherungsbeiträge führen? § 9 Welche Folgen hat ein Fahrzeugwechsel? § 10 Was muss bei endgültigem Verzicht auf ein Fahrzeug beach- tet werden? § 11 In welchen Fällen kann der Schutzbrief gekündigt werden? § 12 Wann verjährt der Versicherungsanspruch und innerhalb welcher Frist muss dieser vor Gericht geltend gemacht wer- den? § 13 Welches Gericht ist für Klagen aus dem Schutzbriefvertrag zuständig? § 14 Was gilt, wenn Dritte verpflichtet sind, Leistungen zu er- bringen? § 1 Schutzbriefleistungen
Dolmetscherkosten. Benötigt der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland einen Dolmetscher für Gespräche mit Behörden vor Ort aufgrund eines Un- falls, Diebstahls oder sonstiger vergleichbarer Notfälle, sorgt die KS Versicherungs-AG für die Bereitstellung und übernimmt die hier- durch entstehenden Dolmetscherkosten bis zu 250,– €.
Dolmetscherkosten. (4) Bei ambulanten Operationen beginnt die Verpflichtung des Krankenhauses nach Maßgabe des § 115b SGB V mit der Vereinbarung des Behandlungsvertrages und endet mit Abschluss der Nachsorge durch das Krankenhaus. Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses wird durch den vertragsärztlichen Bereich erbracht und ist nicht Gegenstand der Krankenhausleistungen.
Dolmetscherkosten. Artikel 12.11. Fahrkosten zu Gericht
Dolmetscherkosten. Wenn eine der versicherten Personen im Ausland erkrankt oder verletzt wird bzw. wenn eine der versicherten Personen Reise- zahlungsmittel oder Reisedokumente verliert, übernimmt der Versicherer notwendige Kosten eines zur Berufsausübung befugten Dolmetschers bis zur vereinbarten Höchstgrenze.