Weiterbestehen Musterklauseln

Weiterbestehen. Abschnitte 7 und 8 dieser Bedingungen finden auch nach der Beendigung Ihrer Subscription weiterhin Anwendung.
Weiterbestehen. Gemäss Klausel 10.7 der General Terms and Conditions bleiben die Klauseln 7 (Gewährleistungen) bis 10 (Geistiges Eigentum) sowie die Klauseln 14 (Veräusserung) bis 17 (Weiterbestehen) dieser COTS Software Terms über Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung hinaus bestehen.
Weiterbestehen. Abschnitte 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen finden auch nach der vollständigen oder teilweisen Beendigung Ihrer Desktop Subscription weiterhin Anwendung.
Weiterbestehen. Alle in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über die Beendigung oder Erfüllung der Einzelverträge über Bestellungen der Produkte und Dienstleistungen hinaus Regelungswirkung entfalten sollen, bleiben bis zu ihrer vollständigen Erfüllung in Kraft.
Weiterbestehen. Alle in den Bedingungen enthaltenen Bestimmungen, die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit über die Beendigung oder den Ablauf der Verkaufszeit der Produkte und Dienstleistungen hinaus erstrecken, bleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft.
Weiterbestehen. Ziffern 7 und 8 dieser Bedingungen finden auch nach der Beendigung Ihres Wartungsvertrages weiterhin Anwendung.
Weiterbestehen. Ziffern 7 und 8 dieser Bedingungen finden auch nach der Beendigung Ihrer Subskription weiterhin Anwendung.
Weiterbestehen. Nach Ablauf oder Kündigung des Promoter-Mitgliedsstatus des Promoter- Mitglieds in der Alliance: (i) bleiben die folgenden Bedingungen weiterhin bestehen: (A) dieser Paragraf 9(e) und die Paragrafen 6, 11 und 12 dieser Promoter-Mitglieder- Vereinbarung; und (B) die Paragrafen 2 und 3 der Vorschriften bezüglich intellektuellem Eigentums („IPR Policy“) bezüglich notwendiger Ansprüche des Promoter-Mitglieds und anderer Promoter-Mitglieder und/oder Teilnehmer, die in die Genehmigten Spezifikationen aufgenommen wurden oder Teil dieser Spezifikationen sind und die vor dem Tage des Inkrafttretens des Ablaufens oder der Kündigung eines solchen Promoter- Mitgliedsstatus als Promoter-Mitglied existieren; und (ii) die Bedingungen der Paragrafen 2 und 3 der IPR Policy finden auf keinen Teil der Vorgeschlagenen Spezifikationen Anwendung, die ausdrücklich identifiziert und positiv von einem solchen Promoter-Mitglied vor dem Tag des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Kündigung eines solchen Promoter-Mitgliedsstatus als Promoter-Mitglied zurückgezogen wurden.
Weiterbestehen. Die in den Abschnitten 2, 3.3, 3.4, 3.5, 5, 6, 7.4, 9, 10.4, 10.5 und 12 dieser Lizenzverein- barung festgelegten Bestimmungen bestehen auch nach der Beendigung oder dem Ablaufen dieser Lizenz- vereinbarung und jeder im Rahmen dieser Vereinba- rung erteilten Lizenz weiter.
Weiterbestehen. Die Bestimmungen über die Zahlung ausstehender Gebühren, die Vertraulichkeit, die Haftung und das CSOA-DPA (wie in Klausel 12.2 (Datenverarbeitung) definiert) bleiben bestehen, solange Dell Ihre „Persönlichen Daten“ (wie im CSOA-DPA definiert) verarbeitet, bleiben alle vor der Kündigung entstandenen Klagerechte sowie alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Art und ihres Kontexts überdauern sollen, auch nach der Beendigung bestehen. C. Survival. The provisions relating to payment of outstanding fees, confidentiality, liability, and the CSOA-DPA (as defined in Clause 12.2 (Data Processing)) so long as Dell continues to process Your “Personal Data” (as defined in the CSOA-DPA), all rights of action accruing prior to termination, along with any other provision of the Agreement that, expressly, or by its nature and context, is intended to survive, will survive termination. 7.