Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und ist nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar. Etwaige andere Laufzeiten und Fristen werden im jeweiligen Auftragsformular vereinbart.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfüg- bar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen.
16.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Unternehmen die vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich nur erbringen kann, wenn das Gebäude des Kunden über einen glasfaserbasierten Gebäudeanschluss an das Telekommunikati- onsnetz angebunden ist. Hierzu muss sowohl das Telekommunikationsnetz der Gemeinde als auch der Gebäudeanschluss des Kunden gebaut werden. Sofern der glasfaserbasierte Gebäudeanschluss (Teilnehmeranschluss) nicht innerhalbvon zwanzig (20) Monaten ab Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl das Unternehmen als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Anbindung gilt als realisiert, wenn der Teil- nehmer-anschluss auf dem Grundstück realisiert ist, die Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination (Glasfaser-Modem) besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann. Ein Anspruch auf Scha- densersatz steht den Parteien im Falle der Ausübung des Sonderkündigungs- rechts nicht zu.
Vertragslaufzeit und Beendigung. 7.1. Soweit Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Serviceverträge, Mietverträge, SaaS-Verträge, Hosting- Verträge vorliegen und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit des Vertrages zunächst 24 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende einer Laufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner.
7.2. Die Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieser mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht.
Vertragslaufzeit und Beendigung. 7.1. Soweit Dauerschuldverhältnisse
7.1.1. betreffend Softwareüberlassung vorliegen, beträgt die Laufzeit des Vertrages zunächst 2 Monate und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende einer Laufzeit das Vertragsverhältnis in Textform gekündigt wird.
7.1.2. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner.
7.2. Die Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieser mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht.
Vertragslaufzeit und Beendigung. Sofern nicht im Kostenvoranschlag anders festgelegt, beträgt die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Jahr und beginnt zum vom Dienstleister im Kostenvoranschlag genannten Datum. Ein Servicevertrag kann durch jede der Vertragsparteien mit mindestens dreißig (30) Tagen Frist mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Die Kündigung tritt dreißig (30) Tage nach dem Erhalt solch einer Mitteilung in Kraft bzw. später, wenn dies („Kündigungsdatum“) entsprechend in der Kündigungsmitteilung festgelegt wurde. Die Kündigung kann nicht vor dem Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung in Kraft treten, vorausgesetzt jedoch, dass der Dienstleister den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn ein Instrument, das durch den Servicevertrag abgedeckt wird, an einen anderen Standort verlegt wird.
(i) Kündigung durch den Kunden - Mit Ausnahme des Falls, da eine Kündigung in Verbindung mit dem Austausch eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters stattfindet, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, wird im Fall einer Kündigung des Servicevertrags durch den Kunden, der Dienstleister im eigenen Ermessen den Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Leistungen und der tatsächlich angefallenen und angemessenen Aufwendungen bei der Reparatur und Instandhaltung für die durch den Servicevertrag abgedeckten Ausrüstung vom Tag des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum berechnen. Die Gesamtzahlungsverpflichtungen des Kunden an den Dienstleister unter dieser Vereinbarung entsprechen (1) dem auf die vorgenannte Weise berechneten Betrag oder (2) dem anteilsmäßigen Preis des zugrundeliegenden Servicevertrags vom Datum des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum, je nachdem welcher Betrag größer ist, zzgl. zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtvertragswertes für die zugrundeliegende Vertragslaufzeit des Servicevertrags, der durch die Bestellung des Kunden abgedeckt wurde und gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Ungeachtet des Vorgenannten darf die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden den Gesamtpreis für den zugrundeliegenden Servicevertrag nicht übersteigen, wenn dieser nicht durch den Kunden gekündigt worden wäre. Falls der Kunde Vorauszahlungen an den Dienstleister erbracht hat und diese die zum Kündigungsdatum fälligen und oben beschriebenen Beträge übersteigen, so werden diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum dem Kunden für zukünftige Einkäufe von Instrumente...
Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer einmonatige Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfügbar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen.
Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1. Der jeweilige Einzelauftrag wird für die im Einzelauftrag genannte Dauer geschlossen. Bei einer außerordentlichen Kündigung dieses Angebots durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund hat dieser die Xxxx, etwaige noch laufende Einzelaufträge gleichfalls zu kündigen. In diesem Fall werden die Leistungen des Auftragnehmers, soweit sie vertragsgemäß erbracht worden sind, nach dem angefallenen Aufwand abgerechnet.
16.2. Jede Partei kann Angebote, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist.
16.3. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ● der Auftragnehmer wiederholt trotz Abmahnung in Textform (insbesondere E-Mail) gegen nach dieser AGB oder nach einem Einzelvertrag übernommene Pflichten verstößt; ● der Auftraggeber wiederholt trotz Abmahnung in Textform (insbesondere E-Mail) gegen nach dieser AGB oder nach einem Einzelvertrag übernommene Pflichten verstößt; ● aufgrund eintretender Störungen in der Abwicklung eines Einzelauftrags wie z.B. Lieferverzug oder mangelhafte Lieferung, unabhängig von dem Grund der Störung, diese trotz Abmahnung in Textform (insbesondere E-Mail) wiederholt auftreten; ● es beim Auftraggeber zu gesellschaftsrechtlichen Änderungen, Änderungen der Beteiligungsverhältnisse oder wesentlicher Reduzierung der Eigenkapitalausstattung oder Änderungen in der Geschäftsführung kommt;
Vertragslaufzeit und Beendigung. Dieser Lizenzvertrag tritt in Kraft, wenn der Lizenznehmer den Vertragsbestimmungen zugestimmt hat, und bleibt während der in der Kaufbestellung genannten Frist aufrecht. Zusätzlich zu sonstigen Kündigungsrechten nach diesem Lizenzvertrag ist jede Partei berechtigt, diesen Lizenzvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen,
a) wenn die jeweils andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht begeht, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Zahlungsverzug bezüglich der Lizenzgebühr, jeweils unter der Voraussetzung, dass die den Vertrag verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung behebt;
b) wenn die jeweils andere Partei ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sich im Konkursverfahren befindet oder im Auftrag eines Gerichts liquidiert, verwaltet, abgewickelt oder aufgelöst wird (es sei denn, dass die Auflösung zur Bildung eines zahlungsfähigen Unternehmenszusammenschlusses oder zu einer Umstrukturierung dient) oder wenn das Vermögen der jeweils anderen Partei oder wesentliche Teile davon von einem Zwangsverwalter oder sonstigen Verwalter, Geschäftsführer, Treuhänder, Konkursverwalter oder einem vergleichbaren von amtlicher Seite eingesetzten Verantwortlichen verwaltet werden, oder wenn die jeweils andere Partei mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließt oder ihnen einen solchen vorschlägt oder wenn sich die jeweils andere Partei aufgrund eines in den anwendbaren Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer vergleichbaren Lage befindet. Mit Beendigung dieses Lizenzvertrags enden alle Nutzungsrechte des Lizenznehmers an der Software. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Lizenzvertrags wird der Lizenznehmer die Software sowie sämtliche von ihm angefertigten Kopien oder Teilkopien, alle veränderten Bestandteile der Software oder der Schnittstellen zu anderen Programmen oder Datensystemen und, soweit diese vorhanden sind, sämtliche Sicherungseinrichtungen, dem Lizenzgeber zurückgeben oder vernichten (und die Vernichtung dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen).
Vertragslaufzeit und Beendigung. 15.1 Der App-Nutzungsvertrag kommt mit der Annahme der AGB bei der Registrierung durch den Nutzer zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
15.2 Der App-Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.
Vertragslaufzeit und Beendigung. 3.1 Der Vertragsbeginn entspricht dem Datum des Inkrafttretens und gilt mangels anderweitiger Vereinbarungen und vorbehaltlich seiner Beendigung gemäß den Regelungen in diesem Vertrag, bis die Warenlieferung erfolgt ist oder der Service durch Kodak durchgeführt wurde.
3.2 Kodak stellt dem Kunden das für den Anfänglichen Verbrauchsmaterial-Zeitraum vereinbarte Verbrauchsmaterial zur Verfügung. Mit dem Kunden abgeschlossene Liefervereinbarungen über Verbrauchsmaterial verlängern sich jeweils um ein (1) Jahr, falls sie von keiner Partei spätestens neunzig (90) Tage vor dem Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt werden. Der Anfängliche Verbrauchsmaterial-Zeitraum und jeder weitere Verlängerungszeitraum wird als "Verbrauchsmaterial-Zeitraum" bezeichnet.
3.3 Die anfängliche Support Laufzeit für die Bereitstellung von Support Services (und jedem Support Plan) gilt für eine anfängliche Laufzeit wie im Anhang Support Services angegeben („Anfängliche Support Laufzeit“) und endet ein (1) Jahr nach dem Datum des Beginns des Support Services. Nach Ablauf der Anfänglichen Support Laufzeit läuft der Support Service zu den Servicegebühren laut Anhang Support Services weiter (diese unterliegen Preisanpassungen (siehe 4.3)), bis eine der Parteien den Support Service mit einer Frist von neunzig (90) Tagen in Textform kündigt. Bei einer Kündigung während der Anfänglichen Support Laufzeit wird die restliche Laufzeit der Anfänglichen Support Laufzeit auf die Kündigungsfrist von 90 Tagen angerechnet.Die Anfängliche Support Laufzeit und jeder weitere Verlängerungszeitraum wird als "Support-Laufzeit" bezeichnet.
3.4 Die Laufzeit für das Abonnement Programm beginnt mit der Lieferung des Lizenzschlüssels und gilt für eine anfängliche Laufzeit wie im Anhang Abonnement Programm angegeben ("Anfängliche Abonnement Laufzeit"). Nach Ablauf der Anfänglichen Abonnement Laufzeit läuft das Abonnement Programm auf unbestimmte Zeit weiter, bis eine der Parteien das Abonnement Programm mit einer Frist von neunzig (90) Tagen in Textform kündigt. Bei einer Kündigung während der Anfänglichen Abonnement Laufzeit wird die restliche Laufzeit der Anfänglichen Abonnement Laufzeit auf die Kündigungsfrist von 90 Tagen angerechnet. Die Anfängliche Abonnement Laufzeit und jeder weitere Verlängerungszeitraum wird als "Abonnement-Zeitraum" bezeichnet.
3.5 Kodak ist in den folgenden Fällen zur sofortigen Beendigung des Vertrags mit dem Kunden oder zu einer Einstellung der Belieferun...
Vertragslaufzeit und Beendigung. (1) Der Vertrag zur Nutzung mit dem/der Nutzer:in nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden. Der Dienstbetreiber ist insoweit auch berechtigt, die Angebote und Dienste von BauWeiser jederzeit zu ändern, zu erweitern und sowohl vorrübergehend als auch endgültig einzustellen. Für die Verwaltungsdienstleistungen (siehe Ziffer 5) gelten die jeweils vorgesehenen und mit dem/der Nutzer:in vereinbarten Kündigungsregelungen.
(2) Wird eine Organisation oder ein/e Nutzer:in im Servicekonto Business durch die Administration der Organisation gelöscht, erfolgt eine Löschung der Daten nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Nutzungsbedingungen verlinkten Datenschutzerklärung.
(3) Der Dienstbetreiber ist berechtigt, den Vertrag mit dem/der Nutzer:in jederzeit außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei einer Pflichtverletzung nach Ziffer 4.
(4) Die Kündigung des Nutzungsverhältnisses führt zum Widerruf der Zugangsberechtigung zu BauWeiser unter Sperrung des Servicekonto Business zum Wirksamwerden der Kündigung.