Weitere Hinweise Zu Ihrem Versicherungsschutz Musterklauseln

Weitere Hinweise Zu Ihrem Versicherungsschutz. K 5192 0121 DT Wann beginnt Ihr Versicherungs- schutz? Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b AVB/bKV ändern. Der Beitrag der Altersgruppe 0 - 16 bzw. 16 - 67 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie bzw. Ihre versicherten Angehörigen 16 bzw. 67 Jahre alt werden. Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. Beispiel: Bei Abschluss der Tarifstufe WellYou 600 sind Sie 50 Jahre alt. Der Beitrag wird nach der Altersgruppe 16 - 67 berechnet. Wenn Sie am 03.03. eines Jahres 67 Jahre alt werden, zahlen Sie ab dem 01.04. dieses Jahres den Beitrag der Altersgruppe 67 -. Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeit- punkt. H Akupressur H Eigenharnbehandlung H Kinesiologie H Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meridian- und Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte) H Elementar-Therapie H Kristallographie H Anthroposophische Medizin H Enzymtherapie H Lasertherapie H Antihomotoxische Medizin H Ernährungsberatung bei Allergien2 X Xxxxxxx-Color-Test (Psychovegetative Regulationsdiagnostik und -therapie) H Aromatherapie H Feldenkrais-Methode H Lymphdrainage H Ausleitende Verfahren: - Aderlass - Baunscheidt-Behandlung - Bier'sche Stauung - Blutegelbehandlung - Cantharidentherapie - Fontanellentherapie - Pustulantien-Behandlung - Schröpfen H Gasgemischinjektionen H Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin einschließlich Autovaccine H Ayurveda H Hautwiderstandsmessungen H Nervenpunktmassage H Biochemie (Mineralsalztherapie) nach Xx. Xxxxxxxx H Heilmagnetische Behandlungen H Neuraltherapie H Bioenergetische Medizin: Bioenergetische Informationsdiagnostik und -therapie, Bioelektronische Systemdiagno- stik und -therapie einschließlich Elektroaku- punktur nach Voll (EAV), Bioelektrische Funktionsdiagnostik, Biophysikalische Infor- mations-Therapie, Bioresonanzdiagnostik und -therapie, Moratherapie, Magnetfeld- therapie, Elektro-Neuraldiagnostik und -the- rapie, Störfeld-Therapie, Kirlian-Fotografie, Segmentelektrogramm H Homöopathie (einschließlich homöopathi- scher Hochpotenzen und homöopathische Komplexmitteltherapie) H Nosodentherapie H Blutuntersuchungen nach x. Xxxxxxx, Enderlein usw. H Homöosiniatrie H Organotherapie (einschließlich Thymus-the- rapie, Zelltherapie) H Carcinochrom-Reaktion H Hydrotherapie H Orthomolekulare Medizin2 H Chiropraktik (Chirotherapie) H Hyperthermie H Osteopathie H Colon-Hydrotherapie H Irisdiagnostik (Augendiagnost...
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.