Weiterzahlung von Gehältern und Xxxxxx. Die Weiterzahlung von Gehältern und Löhnen über den nächstzulässi- gen Entlassungstermin hinaus erkennt der Versicherer als wirtschaft- lich begründet im Sinne der SVIP-ABS Teil C Ziffer 7.2 an, soweit sie erforderlich ist, um die Angestellten und Arbeiter dem Betrieb zu erhalten.
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