Common use of Wer erst nach Beginn der Belehrung erscheint, darf nicht mehr an der Prüfung teilnehmen Clause in Contracts

Wer erst nach Beginn der Belehrung erscheint, darf nicht mehr an der Prüfung teilnehmen. Prüfungsteilnehmer und -teilnehmerinnen dürfen den Prüfungsraum nur einzeln und unter kontrollierten Bedingungen verlassen, d. h. Kontakt darf nur zu Personen möglich sein, die mit Aufgaben im Prüfungs- geschehen betraut sind (nicht jedoch zu Lehrkräften, Familienangehörigen etc.). Ein Verlassen des Prü- fungsraums muss im Protokoll unter Angabe des konkreten Zeitraums vermerkt werden. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die die Prüfung vorzeitig beenden, dürfen den Prüfungsraum während der Prüfung nicht mehr betreten und müssen das Gebäude, in dem die Prüfung stattfindet, verlassen. Während der Pause sind ebenso kontrollierte Bedingungen sicherzustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Prüfungsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Prüfungsordnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Prüfungsordnung