Common use of Wohnliche Versorgung der Mitglieder Clause in Contracts

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wbg-radeberg.de, www.wg-aken.de, www.gwf-stuttgart.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen /Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.witten-mitte.de, www.neueluebecker.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Wohnungs- eigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Betreuungs-/ Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.bde-nuernberg.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes Eigenheims oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums Wohn- eigentums- bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Wohnungseigentums- gesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und bzw. Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wbg-kontakt.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer ei- ner Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Woh- nungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Dienst- leistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wg-glueckauf-gommern.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der einer Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die das Recht auf Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienst- leistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: wohnungen-falkenberg.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts Dauerwohn- rechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme Inan- spruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern Mit- gliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wg-ludwigsfelde.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.baugenossenschaft-eigenheim.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: licher-baugenossenschaft.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen stehen, ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungsleistungen, in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.rosslauer-wohnungsgenossenschaft.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.bsv-gp.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts Dauerwohn- rechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.baugenossenschaft.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes Eigen- heimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und / Dienstleistungen in erster Linie vorrangig Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wsg-waltershausen.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer ei- ner Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Woh- nungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleis- tungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: wogeno-passau.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums Wohnungs- eigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Wohnungseigentumsgesetzt, stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleis- tungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.bgc.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz WEG stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Betreuungs-/ Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wohnen-ennepetal.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb das Recht auf den Er- werb eines Eigenheimes Eigenheims oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die das Recht auf Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungsleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft Genos- senschaft zu.

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Samples: www.wg-hennigsdorf.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen Wohnungseigentums- gesetz steht ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienst- leistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: bg-hartmannshofen.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Betreuungs-/ Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: bergisches-heim.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungsdienstleistungen steht in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.wgd-mitte.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts Dauerwohn- rechts nach Wohnungseigentumsgesetz *) stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen in Betreuungs-/Dienstleistungen *) ausschließlich*)/in erster Linie * Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.genossenschaftsverband.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz Wohnungseigen- tumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Betreuungs-/ Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: bauverein-haidhausen.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums Wohnungs- eigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: wg1893.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) . Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Betreuungs-/ Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: baugisar.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen in erster Linie Betreuungsleistungen ausschließlich Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: www.postbaugenossenschaft-sw.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung Genossenschaftswohnung, sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen Wohnungseigentumsgesetz, steht ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Dienstleistungen Betreuungsdienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: cdn.website-start.de

Wohnliche Versorgung der Mitglieder. (1) Die Das Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen Woh- nungseigentumsgesetz, steht ebenso wie die das Recht auf Inanspruchnahme von Betreuungs- und / Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu.

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Samples: wg-heiligenstadt.de