Common use of Wohnobjekt Clause in Contracts

Wohnobjekt. 1.1 Der/die Bewohnende bezieht ab Eintrittsdatum das Einzelzimmer Nr. Zimmernr. im 1. Stock nachfolgend Wohnobjekt genannt) Einzelzimmer mit Toilette und Dusche Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller unmöbliert Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. Der/die Bewohnende kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume mitbenutzen. Werden beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel übergeben, so wer- den für diese separat unterschrieben. Bei Verlust eines Schlüssels kann die Institution die Schlüssel resp. das Schloss auf Kosten des/der Bewohnenden ersetzen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAI/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob ein Heimplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem Interesse eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 Der/die Bewohnende kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Erneuerungen und Än- derungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Der/die Bewohnende geht mit dem Wohnob- jekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen zur Verfügung. Der/die Bewohnende ist für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation selber verantwortlich. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe für Radio und Fernsehen bei der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungen. 1.5 Der/die Bewohnende ist für die Sicherheit seiner/ihrer mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für den Abschluss einer Mobiliarversicherung. Persönliches Mobiliar, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- den. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert sein. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, ist die Institution berechtigt, diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von dem/der Bewohnenden in gutem Zustand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch den/die Bewohnende verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- geben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden Preisliste ver- rechnet.

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Samples: Pensions Und Pflegevertrag

Wohnobjekt. 1.1 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner bezieht ab Eintrittsdatum am 06.04.2016 das Einzelzimmer Zimmer Nr. Zimmernr. im 1. Stock 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung: X Einzelzimmer mit Toilette und Dusche X Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller Nachttisch, Vorhänge Zweibettzimmer X Toilette mit Dusche Ehepaarzimmer gemeinsame Toilette sowie Dusche/Bad möbliert X Telefonanschluss unmöbliert X TV-/Radioanschluss 1.2 Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume Freizeiträume mitbenutzen. Werden Auf Wunsch wird der Bewohnerin/dem Bewohner beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel ein Zimmer- schlüssel übergeben, so wer- den für diese . Dieser wird separat unterschriebenquittiert. Bei Verlust eines des Schlüssels kann die Institution die Schlüssel Insti- tution den Schlüssel, resp. das Schloss auf Kosten desder Bewohnerin/der Bewohnenden ersetzendes Bewohners erset- zen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAI/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob ein Heimplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem Interesse eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Heimleitung Erneuerungen und Än- derungen Änderungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch An- spruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner geht mit dem Wohnob- jekt Wohnobjekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen Fernsehen zur Verfügung. Der, wobei die Bewohnerin/die Bewohnende ist der Bewohner für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation Installation selber verantwortlichverantwortlich ist. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe Gebühren für Radio und Fernsehen bei diese Geräte sowie für das von der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungenzur Ver- fügung gestellte Telefon gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners (Beilage 4 „Preis- liste“). 1.5 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner ist für die Sicherheit seinerihrer/ihrer seiner mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für verantwortlich. Sie/er schliesst eine Mobiliar-/Hausratversicherung ab, falls die De- ckung durch die Betriebsversicherung der Institution den Abschluss Ansprüchen als nicht genügend erachtet wird. Ist die Deckung des einfachen Diebstahls erwünscht, muss dies ebenfalls über eine Privatversicherung geschehen. Die Weiterführung einer Mobiliarversicherung. Persönliches MobiliarPrivathaftpflichtversiche- rung ist nicht mehr nötig, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht da sie/er durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- den. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert seinist. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, ist die Institution berechtigt, diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von demder Bewohnerin/der Bewohnenden den Bewohner in gutem Zustand Zu- stand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch dendie Bewohnerin/die Bewohnende den Bewohner verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- gebenabzugeben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden bei- liegenden Preisliste ver- rechnet(Beilage 4) verrechnet.

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Samples: Pensions Und Pflegevertrag

Wohnobjekt. 1.1 Der/die Bewohnende bezieht ab Eintrittsdatum das Einzelzimmer Zimmer in der Wohnung Nr. Zimmernr. im 1. Stock nachfolgend (nachfol- gend Wohnobjekt genannt) Einzelzimmer mit Toilette und WC/Dusche Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller möbliert unmöbliert Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. Der/die Bewohnende kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume mitbenutzen. Werden beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel übergeben, so wer- den für diese separat unterschrieben. Bei Verlust eines Schlüssels kann die Institution die Schlüssel resp. das Schloss auf Kosten des/der Bewohnenden ersetzen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Das Betreute Wohnen eignet sich für Menschen mit Pflege- Einschränkungen, die sie hindern, wei- terhin alleine zu wohnen und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAIselbständig den Haushalt zu führen oder/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogeneine Tages- struktur brauchen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob wann der Pflege- und Betreuungsbedarf die Möglichkeiten des Betreuten Wohnen übertrifft und ein Heimplatz weiter angeboten werden kannUmzug ins Heim angezeigt ist. Es liegt immer in unserem im Interesse des Betriebes eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 Der/die Bewohnende kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Erneuerungen und Än- derungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Der/die Bewohnende geht mit dem Wohnob- jekt Wohn- objekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen zur Verfügung. Der/die Bewohnende ist für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation In- stallation selber verantwortlich. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhobenerho- ben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe für Radio und Fernsehen bei der Institution Institu- tion und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung Rech- nung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungen. 1.5 Der/die Bewohnende ist für die Sicherheit seiner/ihrer mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für den Abschluss einer Mobiliarversicherung. Persönliches MobiliarMobi- liar, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- denwerden. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung Weiterfüh- rung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rungKrankenversi- cherung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert sein. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, gefährden ist die Institution berechtigt, berechtigt diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten Kosten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von dem/der Bewohnenden in gutem Zustand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch den/die Bewohnende verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- gebenab- zugeben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden Preisliste ver- rechnetverrechnet.

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Samples: Pension and Care Agreement

Wohnobjekt. 1.1 Der/die Bewohnende bezieht ab Eintrittsdatum das ein Einzelzimmer Nr. Zimmernr. auf dem Wohnbereich A/B/Spitalmatte im 1. Stock Alterswohnen Bergsonne (nachfolgend Wohnobjekt genannt) ). Einzelzimmer mit Toilette und Dusche Zweibettzimmer gemeinsame Toilette sowie Dusche/Bad 2-Zimmer-Pflegewohnung möbliert (Pflegebett, Nachttisch Nachttisch) Schrank im Keller Luftschutzraum unmöbliert geschützter Wohnbereich Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. Der/die Bewohnende kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume mitbenutzen. Werden beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel übergeben, so wer- den für diese separat unterschrieben. Bei Verlust eines Schlüssels kann die Institution die Schlüssel resp. das Schloss auf Kosten des/der Bewohnenden ersetzen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit mittlerem bis schwerem Pflege- und Betreuungsbedarf Be- treuungsbedarf (in der Re- gel Regel ab RAI/RUG Stufe 3) sowie Menschen, die nicht mehr selbst- ständig wohnen und den Haushalt führen können, einen Wohnort. Falls sich im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim so verändert, dass die Wohnform nicht mehr begrün- det istzweckgemäss dient, werden andere Optionen wird ein Wechsel in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes Be- triebes, zu entscheiden, ob ein Heimplatz Pflegeplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem im Interesse des Betriebes eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 Der/die Bewohnende kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Erneuerungen und Än- derungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. Der/die Bewohnende geht mit dem Wohnob- jekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen zur Verfügung. Der/die Bewohnende ist für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation selber verantwortlich. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe für Radio und Fernsehen bei der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungen. 1.5 Der/die Bewohnende ist für die Sicherheit seiner/ihrer mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für den Abschluss einer Mobiliarversicherung. Persönliches Mobiliar, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- den. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert sein. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, ist die Institution berechtigt, diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von dem/der Bewohnenden in gutem Zustand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch den/die Bewohnende verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- geben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden Preisliste ver- rechnet.

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Samples: Pensions Und Pflegevertrag

Wohnobjekt. 1.1 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner bezieht ab Eintrittsdatum am 01.01.2018 das Einzelzimmer Zimmer Nr. Zimmernr. im 1. Stock 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung: X Einzelzimmer mit Toilette und Dusche X Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller Nachttisch, Vorhänge Zweibettzimmer X Toilette mit Dusche Ehepaarzimmer gemeinsame Toilette sowie Dusche/Bad möbliert X Telefonanschluss unmöbliert X TV-/Radioanschluss 1.2 Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann sämtliche Aufenthalts- und Frei- zeiträume Freizeiträume mitbenutzen. Werden Auf Wunsch wird der Bewohnerin/dem Bewohner beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel ein Zimmer- schlüssel übergeben, so wer- den für diese . Dieser wird separat unterschriebenquittiert. Bei Verlust eines des Schlüssels kann die Institution die Schlüssel Insti- tution den Schlüssel, resp. das Schloss auf Kosten desder Bewohnerin/der Bewohnenden ersetzendes Bewohners erset- zen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAI/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob ein Heimplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem Interesse eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Heimleitung Erneuerungen und Än- derungen Änderungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch An- spruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner geht mit dem Wohnob- jekt Wohnobjekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen Fernsehen zur Verfügung. Der, wobei die Bewohnerin/die Bewohnende ist der Bewohner für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation Installation selber verantwortlichverantwortlich ist. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe Gebühren für Radio und Fernsehen bei diese Geräte sowie für das von der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungenzur Ver- fügung gestellte Telefon gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners (Beilage 4 „Preis- liste“). 1.5 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner ist für die Sicherheit seinerihrer/ihrer seiner mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für verantwortlich. Sie/er schliesst eine Mobiliar-/Hausratversicherung ab, falls die De- ckung durch die Betriebsversicherung der Institution den Abschluss Ansprüchen als nicht genügend erachtet wird. Ist die Deckung des einfachen Diebstahls erwünscht, muss dies ebenfalls über eine Privatversicherung geschehen. Die Weiterführung einer Mobiliarversicherung. Persönliches MobiliarPrivathaftpflichtversiche- rung ist nicht mehr nötig, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht da sie/er durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- den. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert seinist. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, ist die Institution berechtigt, diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von demder Bewohnerin/der Bewohnenden den Bewohner in gutem Zustand Zu- stand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch dendie Bewohnerin/die Bewohnende den Bewohner verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- gebenabzugeben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden bei- liegenden Preisliste ver- rechnet(Beilage 4) verrechnet.

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Wohnobjekt. 1.1 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner bezieht ab Eintrittsdatum am 01.01.2018 das Einzelzimmer Zimmer Nr. Zimmernr. im 1. Stock 10 (nachfolgend Wohnobjekt genannt) mit folgender Ausstattung: X Einzelzimmer mit Toilette und Dusche X Pflegebett, Nachttisch Schrank im Keller Nachttisch, Vorhänge Zweibettzimmer X Toilette mit Dusche Ehepaarzimmer gemeinsame Toilette sowie Dusche/Bad möbliert X Telefonanschluss unmöbliert X TV-/Radioanschluss 1.2 Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige Mängel werden schriftlich festgehalten. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann sämtliche Aufenthalts- Aufenthalts - und Frei- zeiträume Freizeiträume mitbenutzen. Werden Auf Wunsch wird der Bewohnerin/dem Bewohner beim Eintritt in die Institution dem/der Bewohnenden Schlüssel ein Zimmer- schlüssel übergeben, so wer- den für diese . Dieser wird separat unterschriebenquittiert. Bei Verlust eines des Schlüssels kann die Institution die Schlüssel Insti- tution den Schlüssel, resp. das Schloss auf Kosten desder Bewohnerin/der Bewohnenden ersetzendes Bewohners erset- zen/ändern lassen. Die Zimmerzuteilung beim Eintritt sowie eine allfällige Neuzuteilung im Verlaufe des Aufent- haltes liegen im Entscheidungsbereich der Betriebsleitung. 1.2 Gemäss Betriebskonzept bieten wir Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf (in der Re- gel ab RAI/RUG Stufe 3) einen Wohnort. Falls im Verlauf des Aufenthalts der Pflege- und Betreuungsbedarf geringer ausfällt und dadurch der Aufenthalt im Heim nicht mehr begrün- det ist, werden andere Optionen in Betracht gezogen. Es steht im Ermessen des Betriebes zu entscheiden, ob ein Heimplatz weiter angeboten werden kann. Es liegt immer in unserem Interesse eine geeignete Lösung für alle Betroffenen zu finden. Wenn möglich wird ein Platz im Betreuten Wohnen angeboten. Angrenzend ans Heim vermietet die Gemeinde Alterswoh- nungen. Das Alterswohnen steht im engen Kontakt mit der Gemeinde und kann bei einer freien Wohnung unterstützend bei der Vergabe mithelfen. 1.3 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner kann nur in Absprache mit der Betriebsleitung Heimleitung Erneuerungen und Än- derungen Änderungen am Wohnobjekt vornehmen. Dies jedoch auf eigene Kosten und ohne Anspruch An- spruch auf Entschädigung eines allfälligen Mehrwertes. DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner geht mit dem Wohnob- jekt Wohnobjekt sorgfältig um. 1.4 Die Institution stellt im Wohnobjekt Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernse- hen Fernsehen zur Verfügung. Der, wobei die Bewohnerin/die Bewohnende ist der Bewohner für die Beschaffung der Geräte und deren Instal- lation Installation selber verantwortlichverantwortlich ist. Die Anschlussgebühren werden durch die Institution erhoben. Die Rechnung der Serafe, welche die Abgabe Gebühren für Radio und Fernsehen bei diese Geräte sowie für das von der Institution und als Kollektivhaushalt einkassiert, kann allen Bewohnenden anteilsmässig in Rechnung gestellt werden, auch Personen mit Ergänzungsleistungenzur Ver- fügung gestellte Telefon gehen zu Lasten der Bewohnerin/des Bewohners (Beilage 4 „Preis- liste“). 1.5 DerDie Bewohnerin/die Bewohnende der Bewohner ist für die Sicherheit seinerihrer/ihrer seiner mitgebrachten Gegenstände selber verantwortlich und sorgt für verantwortlich. Sie/er schliesst eine Mobiliar-/Hausratversicherung ab, falls die De- ckung durch die Betriebsversicherung der Institution den Abschluss Ansprüchen als nicht genügend erachtet wird. Ist die Deckung des einfachen Diebstahls erwünscht, muss dies ebenfalls über eine Privatversicherung geschehen. Die Weiterführung einer Mobiliarversicherung. Persönliches MobiliarPrivathaftpflichtversiche- rung ist nicht mehr nötig, Hausrat und Wertsachen der Bewohnenden sind nicht da sie/er durch die Institution versichert. Für Xxxxxxx, persönliche Gegenstände und Wertsachen kann keine Haftung übernommen wer- den. Der/die Bewohnende verpflichtet sich für den Abschluss respektive die Weiterführung einer Privathaftpflicht- und einer Einbruchsachversicherung. Für Xxxxxxx und durch den/die Bewohnenden verursachte Schäden an persönlichen Gegen- ständen übernimmt die Institution keine Haftung. Bei Schäden an persönlichen Gegenständen, die nachweislich durch die Institution verur- sacht worden sind, wird der aktuelle Wert (Zeitwert) der beschädigten Gegenstände von der Institution vergütet. Die Kleider des/der Bewohnenden werden beim Eintritt gegen Bezahlung durch die Institu- tion mit Namen gekennzeichnet. Für den Verlust von und Schäden an Kleidungsstücken übernimmt die Institution keine Haftung. Der/die Bewohnende muss mindestens nach KVG (Bundesgesetz über die Krankenversiche- rung) bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert seinist. 1.6 Stellen die Mitarbeitenden bei technischen Geräten oder bei sonstigen Gegenständen des/der Bewohnenden Mängel oder Defekte fest, welche das Gemeinwohl gefährden, ist die Institution berechtigt, diese zu entfernen, in Gewahrsam zu nehmen und wenn nötig auf Ko- sten des/der Bewohnenden zu reparieren oder zu entsorgen. 1.7 Bei einer Kündigung ist das Wohnobjekt von demder Bewohnerin/der Bewohnenden den Bewohner in gutem Zustand Zu- stand und vollständig geräumt abzugeben. Allfällige durch dendie Bewohnerin/die Bewohnende den Bewohner verursachte Schäden am Wohnobjekt können in Rechnung gestellt werden. Die Schlüssel sind der Institution abzu- gebenabzugeben. Die Schlussreinigung wird gemäss der diesem Vertrag beiliegenden bei- liegenden Preisliste ver- rechnet(Beilage 4) verrechnet.

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