Xxxxxxxxxxxx, Meldefreigrenze und Aufbewahrungsfrist Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxx, Meldefreigrenze und Aufbewahrungsfrist. Zu melden sind Zahlungen von Gebietsansässigen über gebietsansässige Banken: • an Gebietsfremde auf Auslandskonten; • auf eigene Konten oder auf Konten anderer Gebietsansässiger im Ausland, soweit die vereinbarte Einlagedauer mehr als 12 Monate beträgt.
Xxxxxxxxxxxx, Meldefreigrenze und Aufbewahrungsfrist. 1. Zu melden sind Zahlungen von Gebietsansässigen über gebietsansässige Banken: • an Gebietsfremde auf Auslandskonten; • an Gebietsfremde auf Inlandskonten; (Meldung auch auf AWV-Vordruck Z4 möglich) • für Rechnung von Gebietsfremden an Gebietsansässige; (Meldung auch auf AWV-Vordruck Z4 möglich) • auf eigene Konten oder auf Konten anderer Gebietsansässiger im Ausland, soweit die vereinbarte Einlagedauer mehr als 12 Monate beträgt. 2. Nicht zu melden sind: • Zahlungen bis zum Betrage von 12.500 Euro oder Gegenwert; • Zahlungen, die nur Wareneinfuhren betreffen; • Auszahlungen oder Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu 12 Monaten. Zinsen aus diesen Geschäften sind meldepflichtig; • Zahlungen zwischen Gebietsfremden und deren Weiterleitung durch Gebietsansässige. 3. Die Meldungen10 sind 3 Jahre lang in einer vom Meldepflichtigen wählbaren Form aufzubewahren. Die aufbewahrten Daten müssen ggf. in eine lesbare Darstellung überführt werden können.

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  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

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