Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro.
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Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a beträgt die Zusatzzahlung Zusatz- zahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro.
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Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 EuroEUR.
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Samples: content.morgenundmorgen.com
Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. Absatz 2a beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung Frist- überschreitung 70 Euro.
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Samples: www.deine-zahnversicherung.com
Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a MB/PPV 2019 beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro.
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Samples: www.bundeswehr-ratgeber.de
Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a MB/PPV 2017 beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 70,– Euro.
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Samples: www.continentale.info
Zahlung bei Verzögerung der Leistungsmitteilung. Bei Verzögerung der Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a beträgt die Zusatzzahlung je begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 70,- Euro.
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