Common use of Zahlung des noch ausstehenden Betrags Clause in Contracts

Zahlung des noch ausstehenden Betrags. Die Zahlung des noch ausstehenden Betrags erstattet oder deckt die verbleibenden förderfähigen Kosten ab, die den Zuschussempfängern bei der Projektdurchführung angefallen sind. Die NA bestimmt den noch ausstehenden Betrag, indem sie den Gesamtbetrag der bereits geleisteten Vorauszahlungen vom Gesamtbetrag der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25 abzieht. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen über dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25, nimmt die Zahlung des noch ausstehenden Betrags die Form einer Rückforderung gemäß Artikel II.26 an. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen unter dem Gesamtzuschuss gemäß Artikel II.25, muss die Zahlung des noch ausstehenden Betrags durch die NA innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang der in Artikel I.4.4 beschriebenen Dokumente bei der NA erfolgen, es sei denn Artikel II.24.1 oder Artikel II.24.2 finden Anwendung. Gemäß Artikel II.24.2 kann die NA die Frist für die Zahlung des ausstehenden Betrags verlängern, wenn noch nicht alle Partnereinrichtungen ihre Beiträge zum Abschlussbericht der Partnerschaft eingereicht haben. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags und der beigefügten Unterlagen. Mit deren Genehmigung werden weder die Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit oder Korrektheit ihres Inhalts bestätigt. Der zu zahlende Betrag darf jedoch ohne Zustimmung des Zuschussempfängers mit jedwedem seitens des Zuschussempfängers der NA geschuldeten Betrag bis zum maximalen Gesamtzuschuss verrechnet werden.

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Zahlung des noch ausstehenden Betrags. Die Zahlung des noch ausstehenden Betrags erstattet dient zur Erstattung oder deckt die Deckung der verbleibenden förderfähigen Kosten abKosten, die den Zuschussempfängern bei dem Zuschussempfänger im Zuge der Projektdurchführung angefallen entstanden sind. Die NA bestimmt ermittelt den noch ausstehenden Betrag, indem sie den Gesamtbetrag der (gegebenenfalls) bereits geleisteten Vorauszahlungen vom Gesamtbetrag der Finanzhilfe von dem gemäß Artikel II.25 bestimmten Gesamtzuschuss der Finanzhilfe abzieht. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen über dem Gesamtbetrag Gesamtzuschuss der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25, nimmt die Zahlung des noch ausstehenden Betrags die Form einer Rückforderung gemäß Artikel II.26 an. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen unter dem Gesamtzuschuss der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25, so muss die Zahlung des noch ausstehenden Betrags durch die NA innerhalb von den Saldo binnen 60 Kalendertagen nach Eingang der in Artikel I.4.4 beschriebenen Dokumente bei der NA erfolgengenannten Unterlagen begleichen, es sei denn denn, Artikel II.24.1 oder Artikel II.24.2 finden Anwendung. Gemäß Artikel II.24.2 kann die NA die Frist für die Zahlung des noch ausstehenden Betrags verlängern, wenn noch nicht alle Partnereinrichtungen ihre Beiträge zum Abschlussbericht der Partnerschaft eingereicht vorgelegt haben. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags noch ausstehenden Betrags und der beigefügten Unterlagen. Mit deren Genehmigung werden wird weder die Ordnungsmäßigkeit noch die Authentizität, Vollständigkeit oder Korrektheit ihres Inhalts bestätigt. Der zu zahlende Betrag darf Xxxxxx kann jedoch ohne Zustimmung des Zuschussempfängers mit jedwedem seitens des Zuschussempfängers einem anderen Betrag, den der Zuschussempfänger der NA geschuldeten Betrag schuldet, bis zum maximalen Gesamtzuschuss zu dem Höchstbetrag der Finanzhilfe verrechnet werden.

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Zahlung des noch ausstehenden Betrags. Die Zahlung des noch ausstehenden Betrags erstattet oder deckt die verbleibenden förderfähigen Kosten ab, die den Zuschussempfängern bei der Projektdurchführung angefallen sind. Die NA bestimmt den noch ausstehenden Betrag, indem sie den Gesamtbetrag der bereits geleisteten Vorauszahlungen vom Gesamtbetrag der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25 abzieht. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen über dem Gesamtbetrag der Finanzhilfe gemäß Artikel II.25, nimmt die Zahlung des noch ausstehenden Betrags die Form einer Rückforderung gemäß Artikel II.26 an. Liegt der Gesamtbetrag bereits geleisteter Zahlungen unter dem Gesamtzuschuss gemäß Artikel II.25, muss die Zahlung des noch ausstehenden Betrags durch die NA innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang der in Artikel I.4.4 beschriebenen Dokumente bei der NA erfolgen, es sei denn Artikel II.24.1 oder Artikel II.24.2 finden Anwendung. Gemäß Artikel II.24.2 kann Die Zahlung setzt die NA die Frist für die Freigabe der Aufforderung zur Zahlung des noch ausstehenden Betrags verlängern, wenn noch nicht alle Partnereinrichtungen ihre Beiträge zum Abschlussbericht der Partnerschaft eingereicht haben. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags und der beigefügten UnterlagenBegleitdokumente voraus. Mit deren Genehmigung werden weder die Ordnungsmäßigkeit noch die AuthentizitätDeren Freigabe entspricht nicht der Anerkennung ihrer Konformität, Echtheit, Vollständigkeit oder Korrektheit ihres Inhalts bestätigtinhaltlichen Richtigkeit. Der zu zahlende Betrag darf jedoch ohne Zustimmung des Zuschussempfängers Koordinators mit jedwedem seitens des Zuschussempfängers Koordinators der NA geschuldeten Betrag bis zum für diesen Koordinator im veranschlagten Budget in Anhang II festgelegten maximalen Gesamtzuschuss verrechnet werden.

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