Common use of Zahlung von Freihaltegeld Clause in Contracts

Zahlung von Freihaltegeld. Wenn der Leistungserbringer bei vorübergehender Abwesenheit des/der Leistungsberechtigten keine fallbezogenen Leistungen erbringt, kann eine Zahlung von Freihaltegeld beantragt werden. Freihaltegeld wird gezahlt, wenn - der Einrichtungsplatz freigehalten wird und - mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Rückkehr auszugehen ist und - dieses insgesamt der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Hilfezielerreichung dient und - der Leistungsträger zugestimmt hat. - Das Freihaltegeld wird für längstens 10 Tage während einer laufenden Leistung im Übergangshaus gewährt.

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Zahlung von Freihaltegeld. Wenn der Leistungserbringer bei vorübergehender Abwesenheit desder/der des Leistungsberechtigten keine fallbezogenen Leistungen erbringt, kann eine Zahlung von Freihaltegeld beantragt werden. Freihaltegeld wird gezahlt, wenn - der Einrichtungsplatz freigehalten wird und - von einer Rückkehr in die Leistung mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Rückkehr auszugehen ist und - dieses insgesamt der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Hilfezielerreichung dient und - der Leistungsträger zugestimmt hat. - Das Freihaltegeld wird längstens für längstens 10 25 Tage während einer laufenden Leistung im Übergangshaus – bezogen auf einen der oben genannten Leistungstypen – gewährt.

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Zahlung von Freihaltegeld. Wenn der Leistungserbringer bei vorübergehender Abwesenheit desder/der Leistungsberechtigten des Leistungsberech- tigten keine fallbezogenen Leistungen erbringt, kann eine Zahlung von Freihaltegeld Freihaltegeldzahlung beantragt werden. Freihaltegeld wird gezahlt, wenn - der Einrichtungsplatz freigehalten wird und - − von einer Rückkehr in die Leistung mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Rückkehr auszugehen ist und - dieses insgesamt der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Hilfezielerreichung dient und - der Leistungsträger zugestimmt hat. - Das Freihaltegeld wird längstens für längstens 10 25 Tage während einer laufenden Leistung im Übergangshaus Leistung, bezogen auf einen oben genannten Leistungstyp, gewährt.

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Zahlung von Freihaltegeld. Wenn der Leistungserbringer bei vorübergehender Abwesenheit des/der Leistungsberechtigten Leistungsberechtig- ten keine fallbezogenen Leistungen erbringt, kann eine Zahlung von Freihaltegeld Freihaltegeldzahlung beantragt werdenwer- den. Freihaltegeld wird gezahlt, wenn - der Einrichtungsplatz freigehalten frei gehalten wird und - − von einer Rückkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Rückkehr auszugehen ist und - dieses insgesamt der Kontinuität des Hilfeprozesses und der Hilfezielerreichung dient und - der Leistungsträger zugestimmt hat. - Das Freihaltegeld wird längstens für längstens 10 Tage während einer laufenden Leistung im Übergangshaus Über- gangshaus gewährt.

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