Zahlungsabwicklung an den Anbieter Musterklauseln

Zahlungsabwicklung an den Anbieter. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt wie folgt: Der Anbieter bevollmächtigt Boatpark, Zahlungen (Gebühren) von den Nutzern im Namen und auf Rechnung des Anbieters entgegenzunehmen. Boatpark zieht als Bevollmächtigte die zwischen dem Anbieter und dem Nutzer über die Plattform vereinbarte Gebühr über die jeweils gewählte Zahlungsart für den Anbieter ein. Die Abrechnung der von Boatpark entgegengenommenen Gebühren an den Anbieter erfolgt monatlich. Dort aufgeführt werden sämtliche Brutto-Erträge abzüglich der Boatpark-Provision, sowie allfälligen Abgaben an die Hafenbetreiber. Der Anbieter kann daraufhin die Auszahlung ausschliesslich auf das vom Anbieter in der App hinterlegte Bankkonto verlangen oder den Saldo für Bezahlungen innerhalb der Plattform (als Nutzer) verwenden (in Entwicklung). Guthaben mit einem Gegenwert von weniger als 50 CHF/EUR/USD/GBP werden nicht ausbezahlt, sondern als Saldo auf den nächsten Monat vorgetragen. Allfällige (Bank-)Gebühren für die Überweisung gehen zu Lasten des Empfängers (wobei für Zahlungen in Euro wenn immer möglich günstige SEPA Zahlungen verwendet werden). Bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden die für den Anbieter entgegengenommenen Gebühren all jener Buchungen, deren Enddatum im jeweiligen Abrechnungsmonat liegt. Sofern nachträglich Rückbuchungen der Zahlungen erfolgen, ist Boatpark berechtigt, diese entweder vom Anbieter zurückzufordern oder mit den Auszahlungen des jeweils laufenden Monats zu verrechnen. Nutzer haben nach den Regelungen der AGB das Recht, Liegeplätze vor Parkbeginn / Vertragsbeginn zu stornieren. Sofern ein Nutzer vor Vertragsbeginn storniert, fallen je nach Stornierungszeitpunkt dennoch Gebühren für den Nutzer an. Diese (reduzierten) Stornierungs-Gebühren werden wie normale Gebühren abgerechnet. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen Angaben zu einer ordnungsgemässen Rechnungstellung durch Boatpark zur Verfügung zu stellen und diese stets aktuell zu halten. Boatpark übernimmt in keinem Fall eine inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Anbieters auf den Rechnungen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.