Common use of Zahnersatz Clause in Contracts

Zahnersatz. a) Regelversorgung - es sich um eine Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 1 SGB V handelt und die Rechnung kei­ ne nach der GOZ berechneten Vergütungsan­ teile enthält und - die versicherte Person für die letzten zehn Ka­ lenderjahre vor Beginn der Behandlung die re­ gelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersu­ chungen (z.B. durch Führen eines Bonushef­ tes) nachweisen kann. Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

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Samples: Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahnersatz. a) Regelversorgung gen für Zahnersatz, sofern - es sich um eine Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 1 SGB V handelt und die Rechnung kei­ ne nach der GOZ berechneten Vergütungsan­ teile enthält und - die versicherte Person für die letzten zehn Ka­ lenderjahre vor Beginn der Behandlung die re­ gelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersu­ chungen (z.B. durch Führen eines Bonushef­ tes) nachweisen kann. Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

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Samples: Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen, Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahnersatz. a) Regelversorgung - es sich um eine Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 1 SGB V handelt und die Rechnung kei­ kei- ne nach der GOZ berechneten Vergütungsan­ Vergütungsan- teile enthält und - die versicherte Person für die letzten zehn Ka­ Ka- lenderjahre vor Beginn der Behandlung die re­ re- gelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersu­ Vorsorgeuntersu- chungen (z.B. durch Führen eines Bonushef­ Bonushef- tes) nachweisen kann. Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskostenzusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskostenzusatzversicherung

Zahnersatz. a) Regelversorgung gen für Zahnersatz, sofern - es sich um eine Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 1 SGB V handelt und die Rechnung kei­ ne nach der GOZ berechneten Vergütungsan­ teile enthält und - die versicherte Person für die letzten zehn Ka­ lenderjahre vor Beginn der Behandlung die re­ gelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersu­ chungen (z.B. durch Führen eines Bonushef­ tes) nachweisen kann. Der Erstattungssatz reduziert sich auf 95%, wenn der Nachweis für weniger als zehn, mindestens aber für fünf Jahre erbracht werden kann und auf 85%, wenn der Nachweis für weniger als fünf Jahre erfolgt.

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Samples: Inter Zahnzusatzversicherung Allgemeine Vertragsbedingungen