Zentrale Geräteverwaltung Musterklauseln

Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der/die Entleiher*in nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert wird. Die von der Schule aufgespielten Apps können dabei nur im Rahmen des Datenschutzes genutzt werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der Entleiher/ die Entleiherin nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über ein Mobile Device Management (MDM) administriert wird.
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Bestandteil des MDM ist die Aktivierung der Ortungsdienste, das Gerät kann jederzeit per GPS geortet werden. Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral durch eine Mobilgeräte- Verwaltung administriert werden. Die im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden. Eine Verknüpfung mit privaten Apple-IDs sowie die Installation eigener Apps und Programme sind verboten.
Zentrale Geräteverwaltung. Lehrer -
Zentrale Geräteverwaltung. Die/der ausleihende SchülerIn nimmt zur Kenntnis, dass Tablets zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert wird. Die von der Schule aufgespielten Apps können dabei nur im Rahmen des Datenschutzes genutzt werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der/die EntleiherIn nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral durch die Schule administriert wird. Die von der Schule aufgespielten Programme können dabei nur im Rahmen des Datenschutzes genutzt werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Das für die Lernenden eingerichtete Benutzerkonto hat nur eingeschränkte Berechtigungen, insbesondere keine Administrator-Berechtigung. Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps/Programme dürfen in vollem Umfang genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps/Programme installiert werden. Ferner dürfen keine Änderungen an sicherheitsrelevanten System- Einstellungen vorgenommen werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der/die Xxxxxxx/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Leihgeräte zentral admi- nistriert werden. Die vom Verleiher oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden. Darüber hinaus dürfen weitere Apps nur nach Rücksprache installiert werden.