Zentrale Geräteverwaltung Musterklauseln

Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral durch eine Mobilgeräte- Verwaltung administriert werden. Die im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden. Eine Verknüpfung mit privaten Apple-IDs sowie die Installation eigener Apps und Programme sind verboten.
Zentrale Geräteverwaltung. Der Entleiher/ die Entleiherin nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über ein Mobile Device Management (MDM) administriert wird.
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass die Leihgeräte zentral administriert werden, beispielsweise durch eine Mobilgeräteverwaltung (MDM). Bestandteil des MDM ist die Aktivierung der Ortungsdienste, das Gerät kann jederzeit per GPS geortet werden. Die von der Schule oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen genutzt werden, darüber hinaus dürfen u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der/die Entleiher(in) nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über eine Mobilgeräteverwaltung unseres IT-Partners administriert wird. Die von der Schule aufgespielten Apps und Lernprogramme können dabei nur im Rahmen des Datenschutzes genutzt werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Die/der ausleihende Xxxxxxx/in nimmt zur Kenntnis, dass das Gerät zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert wird. Die von der Schule aufgespielten Apps und Lernprogramme können dabei nur im Rahmen des Datenschutzes genutzt werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Schule -
Zentrale Geräteverwaltung. Die Lernenden nehmen zur Kenntnis, dass iPads zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert werden. Die von der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden, darüber hinaus dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weiteren Apps installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der/die Xxxxxxx/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Leihgeräte zentral admi- nistriert werden. Die vom Verleiher oder im Auftrag der Schule aufgespielten Apps dürfen in vollem Umfang genutzt werden. Darüber hinaus dürfen weitere Apps nur nach Rücksprache installiert werden.
Zentrale Geräteverwaltung. Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass der Leihgegenstand zentral über die jeweilige schulische Serversoftware administriert und vorinstalliert wird. Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass das eigenständige Aufspielen von Programmen bzw. Apps nicht möglich ist und ausschließlich durch den Verleiher in Abstimmung mit der vorgenannten Schule zentral erfolgt. Die aufgespielten Programme bzw. Apps können dabei nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben genutzt werden. Im Störungsfall können die Geräte wieder auf den Auslieferzustand zurückgesetzt werden. Für Datenverluste ist der Verleiher nicht verantwortlich zu machen. Datensicherungen sind durch den Entleiher selbstständig und regelmäßig durchzuführen.