Zeugnisse über Praktikumstätigkeiten und Anerkennung Musterklauseln

Zeugnisse über Praktikumstätigkeiten und Anerkennung. Praktikum im Ausland Anlage 1: Informationen zu Rechtsstatus, Versicherungspflicht und XXxxX Xxxxxx 0: Beispiel für Praktikumsvertrag Anlage 3: Beispiel für Praktikumsbescheinigung In dieser Studienordnung gelten grammatisch maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Studierende schließt ausdrücklich auch zukünftige Studierende (Xxxxxxx) ein.
Zeugnisse über Praktikumstätigkeiten und Anerkennung. Zur Beantragung der Anerkennung von Praktikumstätigkeiten sind neben dem vom Praktikumsbetrieb bestätigten Praktikumsbericht der Praktikumsvertrag/die Praktikumsverträge sowie ein Praktikums-/Arbeitszeugnis bzw. eine Bescheinigung des Betriebes über die Durchführung der Praktikumstätigkeit im Original zur Einsicht vorzulegen. Das Zeugnis bzw. die Praktikumsbescheinigung ist den Unterlagen als Kopie beizufügen. Praktikumszeugnisse und Praktikumsbescheinigungen müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten: - Praktikumsbetrieb (vollständige Firmenbezeichnung, ggf. Abteilung), Anschrift, Rechtsvertreter, - Name, Xxxxxxx, Geburtstag und -ort des Praktikanten, - Beginn und Ende der Praktikumstätigkeit, - Aufschlüsselung der Tätigkeiten nach Tätigkeitsbereichen bzw. Tätigkeitsarten und jeweiliger Dauer, - explizite Angabe der Anzahl der Fehltage, auch wenn keine Fehltage angefallen sind. Aus der Formulierung des Zeugnisses muss eindeutig hervorgehen, dass es sich auf eine Praktikumstätigkeit bezieht, z.B. durch die Überschrift Praktikumszeugnis und/oder die Aussage, dass der Studierende als Praktikant tätig war. Das Zeugnis für das Betriebs- bzw. Fachpraktikum sollte auch eine Bewertung der Tätigkeit und des Verhaltens der Praktikantin/des Praktikanten beinhalten. Ein Beispiel für eine Praktikumsbescheinigung ist in Anlage 3 beigefügt. Die gesamten Praktikumsunterlagen sind für das Grundpraktikum im Praktikumsamt und für das Betriebs- bzw. Fachpraktikum beim Betreuer der TUC einzureichen. Die Studierenden erhalten nach der Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Grundpraktikum per E-Mail eine Information zu deren Ergebnis. Bei Anerkennung des Grundpraktikums wird das Zentrale Prüfungsamt darüber durch das Praktikumsamt in Kenntnis gesetzt. Die eingereichten Originale sind nachfolgend im Praktikumsamt abzuholen. Über das Ergebnis der Bewertung des Betriebs- bzw. Fachpraktikums, die auf der Basis der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung erfolgt, informiert der Betreuer der TUC den Studierenden. Bei Anerkennung des Betriebspraktikums und des Fachpraktikums (ggf. nach Bestehen der Modulprüfung) wird das Zentrale Prüfungsamt durch den Betreuer der TUC darüber in Kenntnis gesetzt. Ist in der Studien- und Prüfungsordnung eine Benotung gefordert, wird die Note von dem Prüfer an das Zentrale Prüfungsamt gemeldet.

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