Betriebspraktikum, Fachpraktikum Musterklauseln

Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Das Betriebspraktikum bzw. das Fachpraktikum soll in Studiengangs relevanten Tätigkeitsfeldern absolviert werden. Die Studierenden erbitten vor Beginn des Betriebspraktikums bzw. des Fachpraktikums die Betreuungszusage eines wissenschaftlichen Betreuers der TUC, in der Regel eines Professors der Fakultät für Maschinenbau. Die Praktikumsinhalte sind mit der betreuenden Person vor Praktikumsbeginn abzustimmen. Das Betriebspraktikum bzw. das Fachpraktikum soll die Eingliederung des Praktikanten in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter ermöglichen. Typische Tätigkeitsfelder für das Betriebs- bzw. das Fachpraktikum können z.B. folgende sein: Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Versuch, Projektierung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Logistik, Betriebsleitung, Ingenieurdienstleistungen, Mitwirkung in Teams, in denen Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten und Aufgabengebieten interdisziplinär an einer konkreten aktuellen Aufgabe zusammenarbeiten. Es können auch mehrere verschiedene Aufgabenstellungen abgedeckt werden. Für die Gestaltung der Praktikumsinhalte sind in jedem Fall die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges zu beachten, die insbesondere in der jeweiligen Modulbeschreibung dargestellt sind. Dabei kann es sich entweder um ein eigenständiges Modul oder um ein Modul, das die Bachelor-Arbeit und das Betriebspraktikum enthält, handeln.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Für das Sammeln erster Berufserfahrungen im Betriebs- und Fachpraktikum sind größere, namhafte Unternehmen besonders zu empfehlen. Für das Betriebs- und Fachpraktikum kommen auch Ingenieurbüros und hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen in Frage, wobei Industrieunternehmen als Praktikumsbetriebe zu bevorzugen sind. Im Betriebs- und Fachpraktikum soll wenigstens die allgemeine Lenkung der Praktikanten durch eine Person mit Ingenieurqualifikation erfolgen. Es ist nicht erlaubt, dass die betreuende Person der TUC mit der im Praktikumsbetrieb betreuenden Person, einem Eigner oder Geschäftsführer des Praktikumsbetriebes übereinstimmt.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Berufstätigkeiten, die über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum in Vollzeit ausgeübt wurden, den berufsüblichen Tätigkeiten eines Ingenieurs entsprechen und inhaltlich mit der Studien- und Prüfungsordnung im Einklang stehen, können auf Antrag des Studierenden anteilig oder vollständig auf das Betriebs- oder Fachpraktikum angerechnet werden. Eine Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang des auf der Basis der Studien- und Prüfungsordnung einzureichenden Praktikumsberichtes trifft der für den Studiengang, in dem die Tätigkeit auf das Betriebs- bzw. Fachpraktikum angerechnet werden soll, zuständige Prüfungsausschuss. Dem Prüfungsausschuss sind entsprechende Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise im Original vorzulegen.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Der Praktikumsbericht zum Betriebs- bzw. Fachpraktikum entspricht einem Projektbericht. Der Praktikumsbericht zum Betriebs- bzw. Fachpraktikum muss folgende Bestandteile bzw. Inhalte aufweisen (siehe auch 4.3): - Deckblatt (Art und Zeitraum des Praktikums; Name, Vorname, Studiengang, Jahr des Studienbeginns, Matrikelnummer, Anschrift des Studierenden; vollständiger Firmenname des Praktikumsbetriebes, Name der betreuenden Person der Betriebes; Name des Betreuers der TUC; Abgabedatum), - Gliederung/Inhaltsübersicht zum Bericht, - Einleitung zum Praktikumsbetrieb, - Beschreibung der mit dem Betreuer der TUC abgestimmten betrieblichen Aufgabenstellung, - Randbedingungen, Herangehensweise, Lösungswege und Ergebnisse (fachlich gegliedert, umfassend dargestellt und ausgewertet) für die eigenen Tätigkeiten, - Zusammenfassung der Ergebnisse, - Betrachtung hinsichtlich der Nutzbarkeit der Praktikumsergebnisse und Ausblick, - Selbständigkeitserklärung. Der Umfang des Berichtes über das Betriebs-bzw. Fachpraktikum ist für den jeweiligen Studiengang in der entsprechenden Modulbeschreibung der Studienordnung geregelt. Details zum Praktikumsbericht sind mit dem Betreuer der TUC abzustimmen. Sofern der Betrieb dies gestattet, können auch Arbeitsberichte einfließen, die im Rahmen der Praktikumstätigkeit bereits für den Betrieb erstellt wurden, wenn sie sowohl der Studienordnung als auch der vorliegenden Ordnung entsprechen.

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