Betriebspraktikum, Fachpraktikum Musterklauseln

Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Das Betriebspraktikum bzw. das Fachpraktikum soll in Studiengangs relevanten Tätigkeitsfeldern absolviert werden. Die Studierenden erbitten vor Beginn des Betriebspraktikums bzw. des Fachpraktikums die Betreuungszusage eines wissenschaftlichen Betreuers der TUC, in der Regel eines Professors der Fakultät für Maschinenbau. Die Praktikumsinhalte sind mit der betreuenden Person vor Praktikumsbeginn abzustimmen. Das Betriebspraktikum bzw. das Fachpraktikum soll die Eingliederung des Praktikanten in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter ermöglichen. Typische Tätigkeitsfelder für das Betriebs- bzw. das Fachpraktikum können z.B. folgende sein: Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Versuch, Projektierung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Logistik, Betriebsleitung, Ingenieurdienstleistungen, Mitwirkung in Teams, in denen Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten und Aufgabengebieten interdisziplinär an einer konkreten aktuellen Aufgabe zusammenarbeiten. Es können auch mehrere verschiedene Aufgabenstellungen abgedeckt werden. Für die Gestaltung der Praktikumsinhalte sind in jedem Fall die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges zu beachten, die insbesondere in der jeweiligen Modulbeschreibung dargestellt sind. Dabei kann es sich entweder um ein eigenständiges Modul oder um ein Modul, das die Bachelor-Arbeit und das Betriebspraktikum enthält, handeln.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Für das Sammeln erster Berufserfahrungen im Betriebs- und Fachpraktikum sind größere, namhafte Unternehmen besonders zu empfehlen. Für das Betriebs- und Fachpraktikum kommen auch Ingenieurbüros und hochschulunabhängige Forschungseinrichtungen in Frage, wobei Industrieunternehmen als Praktikumsbetriebe zu bevorzugen sind. Im Betriebs- und Fachpraktikum soll wenigstens die allgemeine Lenkung der Praktikanten durch eine Person mit Ingenieurqualifikation erfolgen. Es ist nicht erlaubt, dass die betreuende Person der TUC mit der im Praktikumsbetrieb betreuenden Person, einem Eigner oder Geschäftsführer des Praktikumsbetriebes übereinstimmt.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Berufstätigkeiten, die über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum in Vollzeit ausgeübt wurden, den berufsüblichen Tätigkeiten eines Ingenieurs entsprechen und inhaltlich mit der Studien- und Prüfungsordnung im Einklang stehen, können auf Antrag des Studierenden anteilig oder vollständig auf das Betriebs- oder Fachpraktikum angerechnet werden. Eine Entscheidung hierüber sowie über Art und Umfang des auf der Basis der Studien- und Prüfungsordnung einzureichenden Praktikumsberichtes trifft der für den Studiengang, in dem die Tätigkeit auf das Betriebs- bzw. Fachpraktikum angerechnet werden soll, zuständige Prüfungsausschuss. Dem Prüfungsausschuss sind entsprechende Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise im Original vorzulegen.
Betriebspraktikum, Fachpraktikum. Der Praktikumsbericht zum Betriebs- bzw. Fachpraktikum entspricht einem Projektbericht. Der Praktikumsbericht zum Betriebs- bzw. Fachpraktikum muss folgende Bestandteile bzw. Inhalte aufweisen (siehe auch 4.3): - Deckblatt (Art und Zeitraum des Praktikums; Name, Vorname, Studiengang, Jahr des Studienbeginns, Matrikelnummer, Anschrift des Studierenden; vollständiger Firmenname des Praktikumsbetriebes, Name der betreuenden Person der Betriebes; Name des Betreuers der TUC; Abgabedatum), - Gliederung/Inhaltsübersicht zum Bericht, - Einleitung zum Praktikumsbetrieb, - Beschreibung der mit dem Betreuer der TUC abgestimmten betrieblichen Aufgabenstellung, - Randbedingungen, Herangehensweise, Lösungswege und Ergebnisse (fachlich gegliedert, umfassend dargestellt und ausgewertet) für die eigenen Tätigkeiten, - Zusammenfassung der Ergebnisse, - Betrachtung hinsichtlich der Nutzbarkeit der Praktikumsergebnisse und Ausblick, - Selbständigkeitserklärung. Der Umfang des Berichtes über das Betriebs-bzw. Fachpraktikum ist für den jeweiligen Studiengang in der entsprechenden Modulbeschreibung der Studienordnung geregelt. Details zum Praktikumsbericht sind mit dem Betreuer der TUC abzustimmen. Sofern der Betrieb dies gestattet, können auch Arbeitsberichte einfließen, die im Rahmen der Praktikumstätigkeit bereits für den Betrieb erstellt wurden, wenn sie sowohl der Studienordnung als auch der vorliegenden Ordnung entsprechen.

Related to Betriebspraktikum, Fachpraktikum

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.