Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der Universität erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des Sommersemesters 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Universität in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Universität die Möglichkeit nachzu- weisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeu- gend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Uni- versität für die nächste Zielvereinbarung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der TUM erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewer- tung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des SS 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielver- einbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Zie- le vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der TUM für die nächste Zielverein- barung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der OTH Regensburg erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des Xxxxxx- semesters 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielverein- barung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vor- genommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der OTH Regensburg für die nächste Zielvereinbarung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichtes der LMU und der Feststellung der Zielerreichung durch den Hochschulrat der LMU gemäß Art. 26 Abs. 5 Satz 2 BayHSchG wird die Zieler- reichung gemeinsam analysiert und bewertet. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des Sommersemesters 2016 kann nachgesteuert werden. Während der Lauf- 13 Vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. g des Innovationsbündnisses Hochschule 2018. zeit dieser Zielvereinbarung können beide Seiten aus wichtigem Grund eine Anpas- sung der Vereinbarung verlangen. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielver- einbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so besteht die Möglichkeit, dass sich die finanzielle Ausgangsposition der Universität für die nächste Zielvereinbarung entsprechend verschlechtert.
III. Ausbauplanung14 Im Rahmen des Ausbauprogramms zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen wurden bis zum Jahr 2011 38.000 neue Studienplätze aufgebaut. Für die mindestens 5.500 zusätzlichen Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012, die aus der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes resultierten, wurden mit einem So- fortprogramm die notwendigen Studienmöglichkeiten geschaffen. Aufgrund der weiter steigenden Studierendenzahlen wurden seit dem Jahr 2012 5.000 von insgesamt 10.000 weiteren Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Die vom Bund im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 dem Freistaat für die Aufnahme zusätzlicher Studienan- fänger zugewiesenen Mittel fließen in die Finanzierung des Hochschulausbaus ein. Aufgrund der nach der KMK-Vorausberechnung 2012 auch in den nächsten Jahren weiterhin hohen Studienanfängerzahlen werden nachfolgend Regelungen über die Leistungen des Staates sowie der Hochschule zur Verstetigung des Ausbaupro- gramms getroffen. Die Leistungen des Staates sind von der Hochschule zweckge- bunden zur Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfeldern und zur Aufnahme von Studienanfängern wie nachstehend festgelegt zu verwenden. Sie werden dauerhaft jedoch nur in dem Umfang an der Hochschule 14 Vgl. § 2 Abs. 2 Buchst. a des Innovationsbündnisses Hochschule 2018. verbleiben, in dem diese Kapazitäten auch von den Studier...
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg- Weiden erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Auf- grund des Zwischenberichts zum Ende des SS 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zu gewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hoch- schule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigne- ten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule für die nächste Zielvereinbarung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf der Grundlage des Berichts der UR erfolgt eine gemeinsame Analyse und Be- wertung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des Xxxxxx- semesters 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der UR in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen dauerhaft erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die UR die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum zielführenden und sinnvollen Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der UR für die nächste Ziel- vereinbarung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der Hochschule München erfolgt eine gemeinsame Ana- lyse und Bewertung zur Zielerreichung der qualitativen Ziele. Aufgrund des Zwi- schenberichts zum Ende des Sommersemesters 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielver- einbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht selbst zu ver- treten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der Hochschule München für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Beide Seiten können aus wichtigem Grund eine Anpassung der Vereinbarung ver- langen.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der FAU erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Xxxxxx- semester 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nach- zuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlun- gen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der FAU für die nächste Zielvereinbarung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der UBT erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewer- tung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des SS 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der Hochschule in dieser Zielver- einbarung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Zie- le vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so ver- schlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der UBT für die nächste Zielverein- barung entsprechend.
Zielerreichung und Erfolgskontrolle. Auf Grundlage des Berichts der FHWS erfolgt eine gemeinsame Analyse und Bewer- tung der Zielerreichung. Aufgrund des Zwischenberichts zum Ende des SS 2016 kann nachgesteuert werden. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben die der FHWS in dieser Zielvereinba- rung zugewiesenen Ressourcen erhalten. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die FHWS die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen ver- fehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nachweis nicht überzeugend geführt, so verschlechtert sich die finanzielle Ausgangsposition der FHWS für die nächste Zielvereinbarung entsprechend. Ziffer 2.1.4 und Ziffer 2.1.5 bleiben davon unberührt.