Leistungen des Staates Musterklauseln

Leistungen des Staates a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 €
Leistungen des Staates. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 in den Jahren 2011 bis 2013 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber jährlich 96.000 Euro (Zahl der zusätzlichen Studienanfänger x 12.000 Euro) zur Verfügung.
Leistungen des Staates. Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zur Aufnahme zusätzli- cher Studienanfänger in Fortführung der Regelungen in der Zielvereinbarung 2010 - 2013 in den Jahren 2014 und 2015 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber jährlich bis zu 000.000 € (Zahl der zusätzlichen Studienan- fänger x 6.560 Euro) zur Verfügung.
Leistungen des Staates. Das Staatsministerium stellt der Hochschule zweckgebunden zur Aufnahme zu- sätzlicher Studienanfänger im Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang 2011 in den Jahren 2011 bis 2013 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber jährlich 00.000 € (Zahl der zusätzlichen Studienanfänger x 6.565 €) zur Verfügung.
Leistungen des Staates a) Der Freistaat Bayern stellt der FHWS zweckgebunden zum Erhalt der Studienplatzkapa- zitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienan- fängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 €
Leistungen des Staates. 4.2. Leistungen der Hochschule
Leistungen des Staates. Der Freistaat stellt der Akademie zweckgebunden zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger in Fortführung der Regelungen in der Zielvereinbarung 2010-2013 in den Jahren 2014 und 2015 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber jährlich bis zu 000.000 € (Zahl der zusätzlichen Studienan- fänger x 6.560€) zur Verfügung.
Leistungen des Staates. 3.1 Planungssicherheit im Sinne des Innovationsbündnisses
Leistungen des Staates. Der Freistaat Bayern stellt der OTH Regensburg für die in den Punkten 3 und 4 dieser Zielvereinbarung genannten Ziele in den Jahren 2014 bis 2018 jährlich 000.000 € zur Verfügung, die sich auf die einzelnen Ziele wie in der nachstehenden Tabelle verteilen. Hochschulpolitische Zielsetzungen 36.000 QUID 60.150 Integriertes Campus Management System 120.000 Diversity 80.000 Summe 296.150
Leistungen des Staates a) Der Freistaat Bayern stellt der UBT zweckgebunden zum Erhalt der Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 50.717.291 Euro zur Verfügung. Die Mittel wer- den in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 10.951.842 Euro 2015 (zum 01.01.) 10.625.726 Euro 2016 (zum 01.01.) 9.871.741 Euro 2017 (zum 01.01.) 9.633.991 Euro 2018 (zum 01.01.) 9.633.991 Euro