Common use of Zubehör und Verbrauchsmaterialien Clause in Contracts

Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Das medizinisch notwendige Zubehör und die Verbrauchsmaterialien werden zusätzlich zum Beatmungsgerät auf der Basis von kalendermonatlichen Zusatzpauschalen vergütet. Der Umfang des Zubehörs und des Verbrauchsmaterials richtet sich grundsätzlich nach den Angaben der jeweiligen Hersteller. Im Fall fehlender Herstellerangaben erfolgt die Lieferung entsprechend den Empfehlungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbe- reitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“. Als Maßgabe gelten hier insbe- sondere die Angaben zur durchschnittlichen Nutzungsdauer für Zubehör von Beatmungsge- räten. Die Zusatzpauschalen beinhalten für den genehmigten Versorgungszeitraum folgende Leis- tungen des innerhalb der Zusatzpauschalen vergüteten Zubehörs und der Verbrauchsmateri- alien: ­ Die Beratung des Versicherten und die Anpassung der Produkte. ­ Die Auslieferung in einem technisch, optisch und hygienisch einwandfreien Zustand sowie die Anleitung zum Gebrauch. ­ Wartungen, Funktionsprüfungen und sicherheitstechnische Kontrollen nach dem MPG und entsprechend der Herstellervorgaben inkl. notwendiger Austausch- und Ersatz- teile. ­ Notdienste ­ Jegliche Kosten der Versorgung, insbesondere Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie Fracht- und Verpackungskosten ­ Alle funktionsnotwendigen Zubehör- und Zurüstteile einschließlich deren Montage. ­ Notwendige Neuversorgungen innerhalb der gleichen Produktart (7steller) während der Laufzeit der Pauschale. Der Leistungserbringer bleibt Eigentümer des pauschal vergüteten Zubehörs sowie der Ver- brauchsmaterialien zur Sicherstellung der Beatmungstherapie. 1.2.1. Zusatzpauschale zur nicht invasiven Beatmung mit Ventilsteuerung Die Zusatzpauschale wird kalendermonatlich vergütet, für Versicherte, die nicht invasiv beat- met werden und mit einem Beatmungsgerät versorgt sind, welches ein geschlossenes Atemsystem (Ventilsystem) besitzt maßgeblich sind die Inhalte der vertragsärztlichen Verord- nung. Die Zusatzpauschale umfasst das folgende Zubehör und die Verbrauchsmaterialien: konfektionierte Maskensysteme (14.24.16.0 bis 14.24.16.6), Kopfhaube bzw. Bänderung, Mundstücke, Ausatemsysteme, Schlauchsysteme, Feinstaub- und Grobstaubfilter (am Gerä- teeingang), HMEF-Filter, Partikel-/ Bakterienfilter (am Geräteausgang), Tubusverlängerung, Atemgasbefeuchter (14.24.17.1) einschl. Halterungen, Befestigungssysteme oder Adapter, Befeuchterkammer. 1.2.2. Zusatzpauschale zur nicht invasiven Beatmung mit Leckagesystem Die Zusatzpauschale wird kalendermonatlich vergütet, für Versicherte, die nicht invasiv beat- met werden und mit einem Beatmungsgerät versorgt sind, welches ein offenes Atemsystem (Leckagesystem) besitzt; maßgeblich sind die Inhalte der vertragsärztlichen Verordnung. Die Zusatzpauschale umfasst das folgende Zubehör und die Verbrauchsmaterialien: konfektionierte Maskensysteme (14.24.16.0 bis 14.24.16.6), Kopfhaube bzw. Bänderung, Mundstücke, Ausatemsysteme, Schlauchsysteme, Feinstaub- und Grobstaubfilter (am Gerä- teeingang), HMEF-Filter, Partikel-/ Bakterienfilter (am Geräteausgang), Tubusverlängerung, Atemgasbefeuchter (14.24.17.1) einschl. Halterungen, Befestigungssysteme oder Adapter, Befeuchterkammer. 1.2.3. Zusatzpauschale zur invasiven Beatmung Die Zusatzpauschale wird kalendermonatlich vergütet, für Versicherte, die invasiv beatmet werden, maßgeblich sind die Inhalte der vertragsärztlichen Verordnung. Die Zusatzpauschale umfasst das folgende Zubehör und die Verbrauchsmaterialien: Schlauchsysteme, Feinstaub- und Grobstaubfilter (am Geräteeingang), Partikel-/ Bakterienfil- ter (am Geräteausgang), HMEF-Filter, Tubusverlängerung, Atemgasbefeuchter (14.24.17.1) einschl. Halterungen, Befestigungssysteme oder Adapter, 1.2.4. Zusatzpauschale aktive Befeuchtung Für Versicherte, die zur Druckunterstützung als auch für die Beatmungstherapie einen Atem- luftbefeuchter der Produktart 14.24.17.3 benötigen, maßgeblich sind die Inhalte der vertrags- ärztlichen Verordnung, wird kalendermonatlich die Zusatzpauschale „aktive Befeuchtung“ ver- gütet. Die Befeuchter müssen auf das jeweilige Atemtherapiegerät abgestimmt sein, auf Kom- patibilitätshinweise in den Produktbeschreibungen ist zu achten. Die Zusatzpauschale umfasst: Atemgasbefeuchter (14.24.17.3) inkl. des erforderlichen Zubehörs (Halterungen, Befesti- gungssysteme, Temperaturmesssonden) und Verbrauchsmaterial (Schlauchsysteme, Be- feuchterkammer, Sterilwasser).

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Samples: Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung