Common use of Zubehör und Verbrauchsmaterialien Clause in Contracts

Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Das medizinisch notwendige Zubehör und die Verbrauchsmaterialien werden zusätzlich zum Beatmungsgerät auf der Basis von kalendermonatlichen Zusatzpauschalen vergütet. Der Umfang des Zubehörs und des Verbrauchsmaterials richtet sich grundsätzlich nach den Angaben der jeweiligen Hersteller. Im Fall fehlender Herstellerangaben erfolgt die Lieferung entsprechend den Empfehlungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbe- reitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“. Als Maßgabe gelten hier insbe- sondere die Angaben zur durchschnittlichen Nutzungsdauer für Zubehör von Beatmungsge- räten. Die Zusatzpauschalen beinhalten für den genehmigten Versorgungszeitraum folgende Leis- tungen des innerhalb der Zusatzpauschalen vergüteten Zubehörs und der Verbrauchsmateri- alien: ­ Die Beratung des Versicherten und die Anpassung der Produkte. ­ Die Auslieferung in einem technisch, optisch und hygienisch einwandfreien Zustand sowie die Anleitung zum Gebrauch. ­ Wartungen, Funktionsprüfungen und sicherheitstechnische Kontrollen nach dem MPG und entsprechend der Herstellervorgaben inkl. notwendiger Austausch- und Ersatz- teile. ­ Notdienste ­ Jegliche Kosten der Versorgung, insbesondere Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie Fracht- und Verpackungskosten ­ Alle funktionsnotwendigen Zubehör- und Zurüstteile einschließlich deren Montage. ­ Notwendige Neuversorgungen innerhalb der gleichen Produktart (7steller) während der Laufzeit der Pauschale. Der Leistungserbringer bleibt Eigentümer des pauschal vergüteten Zubehörs sowie der Ver- brauchsmaterialien zur Sicherstellung der Beatmungstherapie.

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