Common use of Zuchtdokumentation Clause in Contracts

Zuchtdokumentation. Zur Zuchtdokumentation gehören: - Deckbescheinigung - ist am Decktag vom Rüdenhalter an den Züchter auszuhändigen. Die Durchschrift ist innerhalb von 8 Tagen dem zuständigen Zuchtwart zuzuleiten. - Eintragungsantrag - ist dem Zuchtwart unterschrieben vorzulegen - Wurfabnahme und Weiterleitung der Unterlagen durch den zuständigen Zuchtwart (Weitere Einzelheiten sind in der Zuchtwarteordnung des DTK geregelt). - Eintragung ins Zuchtbuch - Erstellung der Ahnentafel - Eintragung der Formwertnoten, Leistungszeichen und Titel - Datensammlung und Statistik Ordnungsgemäße Wurfabnahme, die erst nach Vollendung der 8. Lebenswoche erfolgen darf und bis spätestens Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein soll. Voraussetzung für die Wurfabnahme ist nach vorheriger Entwurmung die Schutzimpfung der Welpen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Impfkombinationen mit Schutz gegen Zwingerhusten und anderes können verwendet werden. Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Wurfeintragungsantrages unter Beifügung der Ahnentafel der Mutter, einer Fotokopie von Vorder- und Rückseite der Ahnentafel des Vaters und der Zwingerschutzkarte. Der Wurfeintragungsantrag muss spätestens 14 Tage nach der Wurfabnahme durch den Zuchtwart dem Zuchtbuchamt vorgelegt werden. Die Eintragung wird vollzogen nach Prüfung des Antrages und Eingang der Eintragungsgebühren.

Appears in 3 contracts

Samples: www.zwickau-sachsenteckel.de, www.badischer-dachshund.de, www.dcn-ev.de

Zuchtdokumentation. Zur Zuchtdokumentation gehören: - Deckbescheinigung - ist am Decktag vom Rüdenhalter an den Züchter auszuhändigen. Die Durchschrift ist innerhalb von 8 Tagen dem zuständigen Zuchtwart zuzuleiten. - Eintragungsantrag - ist dem Zuchtwart unterschrieben vorzulegen - Wurfabnahme und Weiterleitung der Unterlagen durch den zuständigen Zuchtwart (Weitere Einzelheiten sind in der Zuchtwarteordnung des DTK geregelt). - Eintragung ins Zuchtbuch - Erstellung der Ahnentafel - Eintragung der Formwertnoten, Leistungszeichen und Titel - Datensammlung und Statistik Ordnungsgemäße Wurfabnahme, die erst nach Vollendung der 8. Lebenswoche erfolgen darf und bis spätestens Ende der 12. Lebenswoche erfolgt sein soll. Voraussetzung für die Wurfabnahme ist nach vorheriger Entwurmung die Schutzimpfung der Welpen Wel- pen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose. Impfkombinationen mit Schutz gegen Zwingerhusten und anderes können verwendet werden. Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Wurfeintragungsantrages unter Beifügung der Ahnentafel Ahnenta- fel der Mutter, einer Fotokopie von Vorder- und Rückseite der Ahnentafel des Vaters und der ZwingerschutzkarteZwin- gerschutzkarte. Der Wurfeintragungsantrag muss spätestens 14 Tage nach der Wurfabnahme durch den Zuchtwart dem Zuchtbuchamt vorgelegt werdensein. Die Eintragung wird vollzogen nach Prüfung des Antrages und Eingang der Eintragungsgebühren.

Appears in 1 contract

Samples: www.teckelklub-thueringenev.de