BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN Musterklauseln

BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Weshalb wird dieser Prospekt erstellt? a. Beteiligungen an und/oder Finanzierungen von immobilienhaltenden Gesellschaften bzw. Immobilienprojektentwicklungsgesellschaften; b. Beteiligungen an und/oder unmittelbare Finanzierungen von Zwischengesellschaften, die - ggf. unter Verwendung einer mehrstufigen Gesellschafts- bzw. Investitionsstruktur - Investitionen gem. lit. a) tätigen.; Die Emittentin wird das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital über diese Gesellschaften letztendlich in folgende Immobilien investieren: - zu mindestens 90 % in Neubau- und Revitalisierungsvorhaben; - zu mindestens 60 % in Immobilienvorhaben mit wohnwirtschaftlicher Nutzung (mit Fokus auf Quartiersentwicklungen mit Hauptnutzung Wohnen einschließlich besonderer Formen wie Serviced-Apartments, betreutes Wohnen oder studentisches Wohnen); - zu mindestens 90 % in Immobilien in Metropolregionen in Österreich und Deutschland ab 100.000 Einwohnern; - zu mindestens 80 % in Immobilienvorhaben mit einem voraussichtlichen Verkehrswert nach Fertigstellung von mindestens 1.000.000 Euro; - zu mindestens 90 % in Immobilien, für die der Emittentin eine Wirtschaftlichkeitsprüfung (eine sogenannte „Financial Due Diligence“) vorliegt. Die Emittentin kann für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bis zu 100 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals in Bankguthaben halten, um es entsprechend der vorgenannten Anlagestrategie erstmalig zu investieren bzw. im Falle von kurzlaufenden Investitionen erneut zu investieren. Bis zu 10 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals kann zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Liquiditätsreserve ständig in Bankguthaben gehalten werden. Konkrete Investitionen stehen zum Datum des Prospekts nicht fest. Es handelt sich daher um ein Blind-Pool-Konzept. Es ist geplant, die ersten Investitionen kurzfristig und parallel zur Platzierung vorzunehmen. Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung: Es gibt für das Angebot der Wertpapiere keine feste Übernahmeverpflichtung. Angabe der wesentlichsten Interessenkonflikte in Bezug auf das Angebot: Folgende angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen in Bezug auf die Geschäftsführer der Emittentin: Xxxx Xxxxx Xxxxx und Xxxx Xxxxx Xxxxxxx sind sowohl als Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin als auch deren Muttergese...
BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren?
BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Angebot: a) einem prospektpflichtigen öffentlichen Angebot der Emittentin in Deutschland, Luxemburg und der Republik Österreich ("Österreich") direkt über die Internetseite xxx.xxx.xxxxxx/green-bond-2023 und in Luxemburg zusätzlich durch das Schalten einer Anzeige im Tageblatt. Über die Internetseite können Anleger unter Ver- wendung des vorgehaltenen Zeichnungsscheins zeichnen und Angebote zum Abschluss eines Zeichnungs- vertrags abgeben (das "Öffentliche Angebot"); und b) einer Privatplatzierung an ausgewählte qualifizierte Anleger im Sinne des Art. 2(e) Prospektverordnung in bestimmten Staaten außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die "USA"), Kanada, Australien und Japan gemäß Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit geltenden Fassung, die nicht Gegenstand der Prüfung und Billigung durch die CSSF ist (die "Privatplatzierung" und gemeinsam mit dem Öffentlichen Angebot, das "Angebot"). Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im Ermessen der Emittentin.
BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. D.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? (i) einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in Deutschland und Luxemburg, welches ausschließ- lich durch die Emittentin durchgeführt wird, an die Inhaber der im Jahr 2017 begebenen und in 2022 fällig werdenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 60 Mio. („Schuldverschrei- bungen 2017/2022“), diese gegen die auf Grundlage dieses Prospekts angebotenen Schuldverschreibungen 2021/2026 im Umtauschverhältnis 1:1 (eins zu eins) umzutauschen („Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“) und einem Angebot an die Mitarbeiter der Homann Holzwerk- stoffe-Gruppe, die Gelegenheit erhalten sollen, Schuldverschreibungen 2021/2026 mittels eines von der Emittentin vorgehaltenen Formulars (Zeichnungsschein) zu erwerben („Mitarbeiteroption“). Inhaber von Schuldverschreibungen 2017/2022, die ihre Schuldverschreibungen 2017/2022 zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Schuldverschreibung 2017/2022 mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 eine Schuldverschreibung 2021/2026 im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 sowie zusätzlich eine Barzahlung in Höhe von EUR 25,00 (der „Zusatzbetrag“) und Stück- zinsen (wie nachstehend definiert). „Stückzinsen“ bedeutet die anteilsmäßig angefallenen Zinsen vom letz- ten Zinszahlungstag (einschließlich) der Schuldverschreibungen 2017/2022 bis zum Begebungstag der Schuldverschreibungen 2021/2026 (ausschließlich). (ii) einem öffentlichen Angebot der Emittentin in Deutschland und Luxemburg, dass ausschließlich über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handelssystem oder dem an die Stelle dieses Handelssystems getretenen Handelssystem zur Einholung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die „Zeichnungsfunktionalität“) (das „Zeichnungsangebot“) und nur von der Emittentin durchgeführt wird (Umtauschangebot einschließlich Mehrerwerbsoption, Mitarbeiteroption und Zeichnungsangebot zusammen das „Öffentliche Angebot“). Die IKB Deutsche Industriebank AG, Wil- helm-Bötzkes-Str. 1, 40474 Düsseldorf, Deutschland („IKB“ bzw. der „Sole Lead Manager“) nimmt an dem Öffentlichen Angebot nicht teil. Außerhalb Deutschlands und Luxemburgs wird es kein Öffentliches Angebot geben. In Luxemburg werden das Umtauschangebot (einschließlich d...
BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. D.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? Das Angebot. Das öffentliche Angebot bezieht sich auf 79.772.690 neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2024, sofern die Neuen Aktien vor der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 im Geschäftsjahr 2025 ausgegeben werden, andernfalls ab dem 1. Januar 2025. Die Angebotsaktien sollen in einer von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am oder um den 28. Januar 2025 zu beschließenden Kapitalerhöhung gegen Einbringung der Zielanteile als Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (zusammen, die „Sachkapitalerhöhung“) ausgegeben werden. Im Wege der Sachkapitalerhöhung wird das satzungsgemäße Grundkapital der Gesellschaft (die mögliche Barkapitalerhöhung außer Betracht lassend) von EUR 50.000,00, eingeteilt in 50.000 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00, um bis zu EUR 79.772.690,00 auf bis zu EUR 79.822.690,00 durch die Ausgabe von bis zu 79.772.690 Neuen Aktien erhöht.
BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN. 4.1 Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren? 4.2 Weshalb wird der Prospekt erstellt?

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  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.