Zulassung zum Handel und Handelsregeln Musterklauseln

Zulassung zum Handel und Handelsregeln. 1. Zulassung zum Handel bzw. Einführung: ⌧ Ja ⌧ Regulierter Markt □ Freiverkehr □ Nein
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Börsenzulassung(en) und Börsennotierung(en) Freiverkehr an der Börse Stuttgart - bei diesem Markt handelt es sich nicht um einen regulierten Markt im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU Falls bekannt, Termin der Zulassung Ein Antrag auf Einbeziehung der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen in die Preisfeststellung am Freiverkehr der Börse Stuttgart wurde mit Wirkung zum 31. Xxxx 2022 gestellt. Angabe aller geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin bonitätsabhängige Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Entfällt
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Bereits zugelassene vergleichbare Schuldverschreibungen
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Eine Zulassung der Inhaberschuldverschreibungen an einem geregelten Markt ist nicht geplant. Zum Datum des Prospekts ist aber die Einbeziehung der Inhaberschuldverschreibungen in den Freiverkehr einer oder mehrerer Börsen geplant. Ein entsprechender Antrag wurde noch nicht gestellt. Auch vor der Aufnahme des Handels im Freiverkehr ist ein Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen möglich. Es bestehen zum Datum des Prospektes keine von der Emittentin ausgegebenen Wertpapiere der gleichen Kategorie wie die der gegenständlichen Inhaberschuldverschreibung. Die Emittentin hat bislang keine Wertpapiere begeben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Je nach Geschäftsverlauf und Erfolg dieser Emissionen wird die Emittentin weitere Kapitalanlagen öffentlich zum Erwerb anbieten. Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt wurde noch nicht gestellt. Es existiert keine bindende Zusage eines Intermediärs für den Sekundärhandel.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Die Wertpapiere können in den Handel im Freiverkehr an der/den in den Endgültigen Bedingungen festgelegte(n) Börse(n) einbezogen werden bzw. die Wertpapiere sind bereits zum Handel in den Freiverkehr einbezogen oder Gegenstand eines Antrages auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten. Die Wertpapiere können auch an keinem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten zum Handel zugelassen oder notiert sein. In den jeweiligen Endgültigen Bedingungen der Wertpapiere wird festgelegt, ob die jeweiligen Wertpapiere zum Handel zugelassen bzw. notiert sind bzw. werden sollen. Im Fall einer Zulassung oder Notierung werden die entsprechende(n) Börse(n) und/oder multilateralen Handelssysteme festgelegt. Sofern zutreffend, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen auch alle geregelten oder gleichwertigen Märkte angeben, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Wertpapiere der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind. Unter gewöhnlichen Marktbedingungen wird die BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere einer Emission stellen. Sie übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe, des Zustandekommens oder der permanenten Verfügbarkeit derartiger Kurse.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Die Emittentin hat zum Datum des Prospekts keine Wertpapiere begeben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Ein Antrag auf Zulassung zum Handel der Schuldverschreibungen an einem geregelten Markt wurde noch nicht gestellt und wird auch zukünftig nicht gestellt werden.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Börsenzulassung(en) und Einbeziehung in den Handel Ja Düsseldorfer Wertpapierbörse Freiverkehr
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. 6.1. Angabe, ob die angebotenen Wertpapiere Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten sind oder sein werden, wobei die je- weiligen Märkte zu nennen sind. Dieser Umstand ist anzugeben, ohne jedoch den Eindruck zu erwe- cken, dass die Zulassung zum Handel notwendigerweise erfolgen wird. Wenn bekannt, sollte eine Angabe der frühestmöglichen Termine der Zulassung der Wertpapiere zum Handel erfolgen.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel sein und nicht auf einem geregelten Markt, einem KMU-Wachstumsmarkt oder einem multilate- ralen Handelssystem (MTF) im Sinne der Richtlinie 2014/65 über Märkte für Finanzinstrumente (MIFiD II) oder auf sonstigen Drittlandsmärkten platziert werden Die Emittentin hat zum Datum des Prospekts keine Wertpapiere begeben, die zum Handel an einem geregelten Markt, einem KMU-Wachstumsmarkt oder einem multilateralen Handelssystem (MTF) im Sinne der Richtlinie 2014/65 über Märkte für Finan- zinstrumente (MIFiD II) oder auf sonstigen Drittlandsmärkten zugelassen sind.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Notierungs- und Handelsaufnahme der Schuldverschreibungen am amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu stellen. Der frühest- mögliche Termin für die Notierungsaufnahme zum Handel ist der 1. Juni 2006. Wertpapiere der Emittentin gleicher Kategorie sind bereits zum Handel am amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Baden-Württember- gischen Wertpapierbörse zugelassen.