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Zulassung zum Handel und Handelsregeln Musterklauseln

Zulassung zum Handel und Handelsregeln. 1. Listing und Zulassung zum Handel ⌧ Ja □ Nein 2. Maßgebliche Börse: ⌧ Niedersächsische Wertpapierbörse zu Hannover □ Regulierter Markt ⌧ Freiverkehr □ Frankfurter Wertpapierbörse □ Regulierter Markt □ Freiverkehr □ Luxemburger Wertpapierbörse, regulierter Markt (Bourse de Luxembourg, liste officielle) 3. Erster Handelstag: Nicht anwendbar. 4. Weitere Hinweise zum Handel: Die Kurse richten sich bei einem Kauf oder Verkauf der Schuldverschreibungen über die Börse nach An- gebot und Nachfrage und werden nach den jeweils gültigen Börsenregeln festgesetzt. Da es sich bei diesen Schuldverschreibungen um eine Erstemission handelt, sind die Schuldverschreibungen noch nicht an einem anderen Markt zugelassen. 5. Angabe sämtlicher regulierter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldver- schreibungen der gleichen Wertpa- pierkategorie, die zum Handel angebo- ten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind: ⌧ Nicht anwendbar. Die Schuldverschreibungen sol- len nicht zum Handel an einer Wertpapierbörse zugelassen werden. □ Niedersächsische Wertpapierbörse zu Hannover, regulierter Markt □ Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt □ Luxemburger Wertpapierbörse, regulierter Markt (Bourse de Luxembourg, liste officielle) □ Keine. 6. Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer bindenden Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind, um Liquidität mittels Geld- und Briefkursen zur Verfügung stellen, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusage: Keine. 7. Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung der Wertpapiere: Keine.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Bereits zugelassene vergleichbare Schuldverschreibungen
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Börsenzulassung(en) und Börsennotierung(en) Freiverkehr an der Börse Stuttgart - bei diesem Markt handelt es sich nicht um einen regulierten Markt im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU Falls bekannt, Termin der Zulassung Ein Antrag auf Einbeziehung der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen in die Preisfeststellung am Freiverkehr der Börse Stuttgart wurde mit Wirkung zum 01. November 2022 gestellt. Angabe aller geregelter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin bonitätsabhängige Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind Entfällt
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Eine Zulassung der Inhaberschuldverschreibungen an einem geregelten Markt ist nicht geplant. Zum Datum des Prospekts ist aber die Einbeziehung der Inhaberschuldverschreibungen in den Freiverkehr einer oder mehrerer Börsen geplant. Ein entsprechender Antrag wurde noch nicht gestellt. Auch vor der Aufnahme des Handels im Freiverkehr ist ein Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen möglich. Es bestehen zum Datum des Prospektes keine von der Emittentin ausgegebenen Wertpapiere der gleichen Kategorie wie die der gegenständlichen Inhaberschuldverschreibung. Die Emittentin hat bislang keine Wertpapiere begeben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Je nach Geschäftsverlauf und Erfolg dieser Emissionen wird die Emittentin weitere Kapitalanlagen öffentlich zum Erwerb anbieten. Ein Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt wurde noch nicht gestellt. Es existiert keine bindende Zusage eines Intermediärs für den Sekundärhandel.
Zulassung zum Handel und HandelsregelnDie Wertpapiere können in den Handel im Freiverkehr an der/den in den Endgültigen Bedingungen festgelegte(n) Börse(n) einbezogen werden bzw. die Wertpapiere sind bereits zum Handel in den Freiverkehr einbezogen oder Gegenstand eines Antrages auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten. Die Wertpapiere können auch an keinem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten zum Handel zugelassen oder notiert sein. In den jeweiligen Endgültigen Bedingungen der Wertpapiere wird festgelegt, ob die jeweiligen Wertpapiere zum Handel zugelassen bzw. notiert sind bzw. werden sollen. Im Fall einer Zulassung oder Notierung werden die entsprechende(n) Börse(n) und/oder multilateralen Handelssysteme festgelegt. Sofern zutreffend, werden die jeweiligen Endgültigen Bedingungen auch alle geregelten oder gleichwertigen Märkte angeben, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Wertpapiere der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind. Unter gewöhnlichen Marktbedingungen wird die BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. regelmäßig Ankaufs- und Verkaufskurse für die Wertpapiere einer Emission stellen. Sie übernimmt jedoch keinerlei Rechtspflicht hinsichtlich der Höhe, des Zustandekommens oder der permanenten Verfügbarkeit derartiger Kurse.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. 1. Zulassung zum Handel bzw. Einführung: ⌧ Ja ⌧ Regulierter Markt □ Freiverkehr □ Nein 2. Maßgebliche Börse: ⌧ Niedersächsische Wertpapierbörse zu Hannover □ Frankfurter Wertpapierbörse □ Luxemburger Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) 3. Tag der Zulassung bzw. Einführung: Voraussichtlich am 17. Juli 2020 4. Angabe sämtlicher regulierter oder gleichwertiger Märkte, auf denen nach Kenntnis der Emittentin Schuldverschreibungen der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind: ⌧ Nicht anwendbar. □ Niedersächsische Wertpapierbörse zu Hannover, regulierter Markt □ Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt □ Luxemburger Wertpapierbörse, regulierter Markt (Bourse de Luxembourg, liste officielle) □ Keine. 5. Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer bindenden Zusage als Intermediäre im Sekundärhandel tätig sind, um Liquidität mittels Geld- und Briefkursen zur Verfügung stellen, und Beschreibung der Hauptbedingungen der Zusage: Keine. 6. Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung der Wertpapiere: EUR 2.250,--
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Börsenzulassung(en) und Einbeziehung in den Handel Ja Düsseldorfer Wertpapierbörse Freiverkehr
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. 6.1. Angabe, ob die angebotenen Wertpapiere Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt oder sonstigen gleichwertigen Märkten sind oder sein werden, wobei die je- weiligen Märkte zu nennen sind. Dieser Umstand ist anzugeben, ohne jedoch den Eindruck zu erwe- cken, dass die Zulassung zum Handel notwendigerweise erfolgen wird. Wenn bekannt, sollte eine Angabe der frühestmöglichen Termine der Zulassung der Wertpapiere zum Handel erfolgen. 6.2. Angabe sämtlicher geregelten oder gleichwertigen Märkte, auf denen nach Kenntnis des Emittenten Wertpapiere der gleichen Wertpapierkategorie, die zum Handel angeboten oder zugelassen werden sollen, bereits zum Handel zugelassen sind. 6.3. Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer bindenden Zusage als Intermediäre im Sekun- därhandel tätig sind, um Liquidität mittels Geld- und Briefkursen zur Verfügung stellen, und Be- schreibung der Hauptbedingungen der Zusage.
Zulassung zum Handel und HandelsregelnDie Emittentin hat zum Datum des Prospekts keine Wertpapiere begeben, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Ein Antrag auf Zulassung zum Handel der Schuldverschreibungen an einem geregelten Markt wurde noch nicht gestellt und wird auch zukünftig nicht gestellt werden.
Zulassung zum Handel und Handelsregeln. Der Emittent hat beantragt, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen in den Freiver- kehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse einzubeziehen sowie in das Handelssegment Bondm aufzunehmen. Geplanter Zeitpunkt hierfür ist der 09.10.2012. Das Handelssegment Bondm ist ein Segment für mittelständische Un- ternehmensanleihen mit erhöhter Transparenz- und Publizitätsverpflichtung. Eine Zulassung zum Handel an einem in- oder ausländischen organisierten Markt („Bör- se“) bzw. einem privatrechtlich organisierten Markt („Freiverkehr“) wurde im Übrigen nicht beantragt, bleibt aber seitens des Emittenten vorbehalten. Der Emittent ist be- rechtigt, jederzeit eigene Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu erwerben und wieder zu verkaufen oder Dritte hiermit zu beauftragen.