Zulässige Geschwindigkeiten Musterklauseln

Zulässige Geschwindigkeiten. (1) Die zulässigen Geschwindigkeiten auf den Grenzstrecken werden sowohl in der „Durchführungsverordnung zu den Betriebsvorschriften“ der Viamont a.s. als auch im „Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwin- digkeiten“ der DB Netz AG veröffentlicht. Grundlage für die Aufstellung des Fahrplans ist das „Verzeichnis der ört- lich zulässigen Geschwindigkeiten“ der DB Netz AG. (2) Ständige Änderungen der zulässigen Geschwindigkeit auf der Grenzstrecke teilen sich die Viamont a.s. und DB Netz AG, NL Südost, Bereich Örtliche Planung (N-SO-B5 (P) ZWI) gegenseitig unverzüglich und in schriftlicher Form mit. Dabei sind der Grund und die aufzustellen- den Signale mit anzugeben. Beide Seiten sorgen für die umgehende Aufnahme der Änderungen in die „Durchführungsverordnung zu den Betriebsvorschriften“ der Viamont a.s. bzw. in das „Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten“ der DB Netz AG, ggf. in das „Verzeichnis der vorübergehenden Langsam- fahrstellen, Stellen mit besonderer betrieblicher Regelung und andere Besonderheiten“ der DB Netz AG. Die Fahrplanunterlagen für das Triebfahrzeugpersonal werden durch das System „EBuLa“ der DB Netz AG aktualisiert. Bis zur Inbetriebnahme des Systems Ebula gilt auf der Grenzstrecke das Verzeichnis „La“ (Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit be- sonderer Betriebsregelung und andere Besonderheiten) bzw. die Fahr- planunterlagen der DB Netz AG. Alle Veränderungen der zulässigen Ge- schwindigkeiten bzw. anderer Angaben sind bis zur Berichtigung der „Durchführungsverordnung zu den Betriebsvorschriften“ und des „Ver- zeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten“ in das Verzeichnis „La“ (Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer Be- triebsregelung und andere Besonderheiten) aufzunehmen. (3) Jährlich bis zum 30. Dezember vergleichen die Viamont a.s. und DB Netz AG, NL Südost, Bereich Örtliche Planung (N-SO-B5 (P) ZWI) schriftlich die Angaben zu den zulässigen Geschwindigkeiten. Dabei werden die für den nächsten Fahrplanwechsel geplanten Änderungen mitgeteilt. Anhand der angegebenen Veränderungen werden die „Durch- führungsverordnung zu den Betriebsvorschriften“ der Viamont a.s. bzw. das „Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten“ der DB Netz AG zum nächsten Fahrplanwechsel berichtigt. ÖV Zwotental - Kraslice, 01.06.01 9. Vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit besonderer be- trieblicher Regelung und andere Besonderheiten‌ (1) Über vorübergehende Langsamfahrstellen, Stellen mit beso...

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