Zulässige Weitergabe. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem DFB einverstanden ist und der DFB auf Verlangen unter Benennung des Namens und der Anschrift des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
Zulässige Weitergabe. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 5.2 vorliegt und der Kunde den Zweiterwerber (bzw. neuen Ticketinhaber) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB AVGB ausdrücklich hinweist, der Zweiterwerber mit der Geltung dieser ATGB AVGB zwischen ihm und dem DFB der ELF GmbH einverstanden ist und der DFB die ELF GmbH auf Verlangen unter Benennung des Namens und der Anschrift des Zweiterwerbers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird.
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