Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen Musterklauseln

Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 6.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar ei- nen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.4) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfol- gen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.5, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 5.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 6.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestel- lung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druck- bild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papier- form und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Re- klamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 6.3 abhandengekommene oder für die Zu- sendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweis- lich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 1. Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets bzw. Dauerkarten nach Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb von sieben Werktagen nach Zugang der Tickets beim Kunden gegenüber der Verkaufsstelle, von der das Ticket gekauft wurde, persönlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Mängel in diesem Sinne sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Ti- ckets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangs- poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz des Clubs.
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Man- gel aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 dieser ATGB genannte Kontaktadresse erfolgen. Im Falle einer Offline-Ticketbestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbe- sondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungs- protokoll des Telefaxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Bayer 04 dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz von Bayer 04.
Neuausstellung Bei Reklamation Defekt Abhandenkommen. 8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfolgen. Mängel in diesem Sinne sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz des Clubs.
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