Abhandenkommen Musterklauseln

Abhandenkommen. Der DFB ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der DFB ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann erfolgen, sofern der Kunde eine entsprechende eidesstattliche Versicherung zum Abhandenkommen des oder der Tickets abgibt. Für die Neuausstellung kann der DFB eine Bearbeitungsgebühr nach der jeweils gültigen Preisliste des DFB erheben, es sei denn, der DFB oder vom DFB beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Bei missbräuchlicher Anzeige eines Abhandenkommens erstattet der DFB Strafanzeige.
Abhandenkommen. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen einschließlich Geld, Wertpapieren und Wertsachen. Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher sowie von Schlüsseln/Codekarten, Akten, Dokumenten und Plänen Dritter sind im Rahmen der beruflichen Tätig- keit je Schadenfall bis zu 10 % der Versicherungssumme für sonstige Schäden mitversichert. Abweichend von Zif f.
Abhandenkommen. Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm er- worbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neu- ausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhanden- kom- mens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Abhandenkommen. Abhandenkommen als Folge eines Ereignisses gemäss Artikel C2.1.1 bis C2.1.4; Mitversichert sind:
Abhandenkommen von Sachen 10
Abhandenkommen. Wir leisten Entschädigung bei Abhandenkommen des im Versiche- rungsschein bezeichneten Rads oder der fest mit dem Rad verbunde- nen Teile durch
Abhandenkommen. Der SCF ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm er- worbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg zu unterrichten. Der SCF ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neu- ausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom SCF eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstat- tet der SCF Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden. Auch wenn der SCF Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede An- gebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den SCF bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
Abhandenkommen. Der FCB ist über das Abhandenkommen von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der FCB ist berechtigt, diese Tickets unmit- telbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Bei missbräuch- lichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der FCB Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheits- gründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Abhandenkommen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch Abhandenkommen von Sachen.
Abhandenkommen. Der SCF ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm er- worbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg zu unterrichten. Der SCF ist berechtigt, diese Tickets un- mittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neu- ausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom SCF eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstat- tet der SCF Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.