Zurückweisung fehlerhafter Rechnungen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anforderungen aus Nr. 7.3 und 10.1 – 10.3 ist der AG berechtigt, die Rechnungen abzuweisen. Es tritt dann keine Fälligkeit der Forderung ein. Die Rechnung wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur eigenverantwortlichen Korrektur an den AN zurückgeschickt. Die Einhaltung der Zahlungsziele und Skontovereinbarungen durch den AG wird hiervon nicht beeinträchtigt, falsch ausgestellte Rechnungen lösen keine Fristen und/oder Fälligkeiten aus.
Appears in 2 contracts
Samples: Werkvertrag, Werkvertrag
Zurückweisung fehlerhafter Rechnungen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anforderungen aus Nr. 7.3 und 10.1 – 10.3 ist der AG berechtigt, die Rechnungen abzuweisen. Es tritt dann keine Fälligkeit der Forderung ein. Die Rechnung wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur eigenverantwortlichen eigen- verantwortlichen Korrektur an den AN zurückgeschickt. Die Einhaltung der Zahlungsziele und Skontovereinbarungen Skontovereinbarun- gen durch den AG wird hiervon nicht beeinträchtigt, falsch ausgestellte Rechnungen lösen keine Fristen und/oder Fälligkeiten aus.
Appears in 1 contract
Samples: Werkvertrag
Zurückweisung fehlerhafter Rechnungen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anforderungen aus Nr. 7.3 und 10.1 – bis 10.3 ist der AG berechtigt, die Rechnungen abzuweisen. Es tritt dann keine Fälligkeit der Forderung ein. Die Rechnung wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur eigenverantwortlichen Korrektur an den AN zurückgeschickt. Die Einhaltung der Zahlungsziele und Skontovereinbarungen durch den AG wird hiervon nicht beeinträchtigt, falsch ausgestellte Rechnungen lösen keine Fristen und/oder Fälligkeiten aus.
Appears in 1 contract
Samples: Werkvertrag