Zusätzliche Deckung zu 2.2.. In einem gerichtlichen Strafverfahren besteht Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren vor Anklage für die notwendigen Kosten der Verteidigungshandlungen und die Verfahrenskosten. Die Leistung ist mit 2% der Versicherungssumme begrenzt. Im Ermittlungsverfahren wegen Handlungen und Unterlassungen, die nur vorsätzlich begangen werden können, gilt Pkt. 2.2.2. sinngemäß.
Zusätzliche Deckung zu 2.2.. Wenn in der Polizze vereinbart, besteht bei einem gerichtlichen Strafverfahren nach einem Ver- kehrsunfall Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren vor Anklage für die notwendigen Kos- ten der Verteidigungshandlungen und die Verfahrenskosten. Die Leistung ist mit 2% der Versi- cherungssumme begrenzt.