Zusammenarbeit beim automatischen Austausch von Informationen Musterklauseln

Zusammenarbeit beim automatischen Austausch von Informationen. Gemäß mehreren internationalen Standards1, die in luxemburgisches Recht umgesetzt wurden, und sämtlichen Rechtsvorschriften betreffend den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen muss die Bank bestimmte Informationen sowie personenbezogene und finanzielle Daten über den Kunden erheben und verarbeiten. Insbesondere wird die Bank Einzelheiten zu grenzüberschreitenden Geschäften an die luxemburgischen Steuerbehörden melden, soweit das grenzüberschreitende Geschäft für die Zwecke der DAC 6 als „Intermediär“ qualifiziert ist. Die Bank wird den luxemburgischen Steuerbehörden Folgendes melden: die Angaben zu relevanten Steuerpflichtigen, zu weiteren beteiligten Intermediären, zu verbundenen Unternehmen des relevanten 1 Die Bank weist den Kunden in besonderer Weise auf die folgenden internationalen Standards und Regelungen hin: FATCA („Foreign Account Tax Compliance Act“/US-Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten), CRS/GMS („Gemeinsamer Meldestandard“ der OECD), Amtshilferichtlinie/DAC (Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in ihrer durch die Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 und die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018 geänderten Fassung). Steuerpflichtigen und gegebenenfalls zu bestimmten anderen Personen, die wahrscheinlich von der meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung betroffen sind. Die Bank hat den Kunden rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, dass er als relevanter Steuerpflichtiger gilt und dass aufgrund dessen, dass er Partei einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltung ist, eine Meldung über ihn erfolgt. Danach sind die luxemburgischen Steuerbehörden dafür verantwortlich, diese Informationen in einem sicheren Zentralverzeichnis, das für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung eingerichtet wurde, zu erfassen und zu speichern. Die Informationen und Daten, die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen erhoben und verarbeitet werden, dürfen nur für die oben aufgeführten Zwecke genutzt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde, die die Informationen erhält, diese mit anderen Steuerbehörden in Mitgliedstaaten der EU, die gleichwertige Vorschriften umsetzen, teilen darf, so dass potenzielle Steuerrisiken erkannt werden können. Sobald die zuständige Steuerbehörde in Luxemburg die Informationen über den...

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