Common use of Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen Clause in Contracts

Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von Finanzkonten einer natürli- chen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm oder einem verbundenen Rechtsträger geführten Finanzkonten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzin- stituts die Finanzkonten durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kun- dennummer oder Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung der Kontosalden oder -werte ermöglichen. Für die Zwecke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusam- menfassungsvorschriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen Finanz- xxxxxx der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Finanzkontos zuge- rechnet.

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Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von Finanzkonten einer natürli- chen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm oder einem verbundenen Rechtsträger geführten Finanzkonten Konten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzin- stituts Finanzinstituts die Finanzkonten durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kun- dennummer Kunden- nummer oder Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung der Kontosalden oder -werte ermöglichen. Für die Zwecke Zwe- cke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusam- menfassungsvorschriften Zusammenfas- sungsvorschriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen Finanz- xxxxxx Finanzkontos der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Finanzkontos zuge- rechnetzugerechnet.

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Zusammenfassung von Konten natürlicher Personen. Für die Zwecke der Bestimmung Be- stimmung des Gesamtsaldos oder -xxxxx von Finanzkonten einer natürli- chen natürlichen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm oder einem verbundenen verbunde- nen Rechtsträger geführten Finanzkonten zusammenfassen, jedoch nur insoweitinso- weit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzin- stituts Finanzinstituts die Finanzkonten durch Verweis auf ein Datenelement wie eine Kun- dennummer Kundennummer oder Steueridentifikationsnummer miteinander verknüpfen und eine Zusammenfassung Zusam- menfassung der Kontosalden oder -werte ermöglichen. Für die Zwecke der Anwendung der unter dieser Nummer beschriebenen Zusam- menfassungsvorschriften Zusammenfassungsvor- schriften wird jedem Inhaber eines gemeinsamen Finanz- xxxxxx Finanzkontos der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Finanzkontos zuge- rechnetzugerechnet.

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