Zustandekommen des Abonnementvertrages Musterklauseln

Zustandekommen des Abonnementvertrages. Das Abonnement FirmenTicket kommt durch Abschluss eines Ver­ trags zwischen dem Großkunden und einem Verkehrsunternehmen des VRR zustande. Für die Ausfertigung der FirmenTickets erhält das Verkehrsunter­ nehmen eine Liste der ständigen Mitarbeiter*innen des Großkunden mit deren Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht sowie – soweit Wahlmöglichkeiten bestehen – dem gewünschten Geltungs­ bereich des FirmenTickets. Der Eintritt einzelner Mitarbeiter*innen in diesen Teilnehmerkreis ist nur zum 1. eines Kalendermonats, der Austritt nur zum Letzten eines Kalendermonats möglich. Die FirmenTickets stellt das Verkehrsunternehmen dem Großkunden zum vereinbarten Zeitpunkt vor Beginn des Abonnements zur Ver­ fügung. Ist die Gültigkeit der FirmenTickets abgelaufen, werden dem*der Kund*in unaufgefordert neue FirmenTickets zugesandt. Die FirmenTickets gehen in den Besitz des Großkunden bzw. des*­ der einzelnen Kund*in über. Die FirmenTickets sind Eigentum des Verkehrsunternehmens. Um die Angaben auf dem Chip zu über­ prüfen, kann der Großkunde bzw. der*die einzelne Kund*in die FirmenTickets in einem KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen un­ verzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses haben Kund*innen das FirmenTicket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: das Verkehrsunternehmen) hat das FirmenTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des Tickets auf dem Postweg sind im An­ schreiben die auf dem Chip abgelegten Daten zu nennen. Maßgeb­ lich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des FirmenTickets. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres und zum Ende des Abonne­ ments ist vom Großkunden mittels Ausfüllen des entsprechenden Vordrucks nachzuweisen, welchen im Ausbildungsverhältnis ste­ henden Mitarbeiter*innen FirmenTickets im Sinne der Tarifbestim­ mungen ausgehändigt worden sind.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Tickets an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevollmächtigte*n durch das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeitraum oder mit der Zahlung von Monatsraten für unaufgefordert übersandte Tickets zustande. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf weiteres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Ver- tragslaufzeit des laufenden Monats automatisch um einen weiteren Monat. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Die Chipkarte ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des Tickets abgelaufen, wird dem*der Abonnent*in unaufgefordert ein neues Ticket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der*die Abonnent*in das Ticket unver- sehrt an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Bei Überga- be oder bei Übersendung des Tickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maß- geblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des Tickets. Der Empfänger (hier: Verkehrsunternehmen) hat das Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr Ticket im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch per- sönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe des Young­ TicketPLUS an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevoll­ mächtigte*n durch das Verkehrsunternehmen für den ersten 12­Monats­Zeitraum oder mit der Zahlung von Monatsraten für unaufgefordert übersandte YoungTicketPLUS zustande. Das YoungTicketPLUS geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Das YoungTicketPLUS ist Eigentum des Verkehrsunterneh­ mens. Ist die Gültigkeit des YoungTicketPLUS abgelaufen, wird dem*der Abonnent*in unaufgefordert ein neues YoungTicketPLUS zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der*die Abonnent*in das YoungTicketPLUS an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: Verkehrsunternehmen) hat das YoungTicketPLUS auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu über­ prüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des Tickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des YoungTicketPLUS. Um die Angaben auf dem Chip zu über­ prüfen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr YoungTicketPLUS im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstan­ dungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag über den Bezug der abonnierten Zeitung kommt durch telefonische oder schriftliche Bestellung und die Bestä- tigung der Verlag Parzeller GmbH & Co. KG oder die Aufnahme der Lieferung der Zeitung zustande. Bei Abschluss eines Abonnementver- trages über den Internetauftritt der Verlag Parzeller GmbH & Co. KG kommt der Vertrag durch Ausfüllen und Absenden (Drücken des But- tons „Kostenpflichtig bestellen“) des elektronischen Bestellformulars und Bestätigung der Bestellung durch die Verlag Parzeller GmbH & Co. KG gegenüber dem Abonnenten oder den Beginn der Lieferung der Zeitung zustande. Die Verlag Parzeller GmbH & Co. KG speichert den Vertragstext und sendet dem Abonnenten eine Bestätigung über den Eingang seiner Bestellung mit den Bestelldaten und den AGB an die angegebene Email-Adresse zu. Die Eingangsbestätigung führt nicht zum Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Verlag Parzeller GmbH & Co KG dem Abonnenten eine schriftliche Bestäti- gung zusendet oder mit der Lieferung der bestellten Zeitung beginnt.
Zustandekommen des Abonnementvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüll- ten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form bis spä- testens zum 10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonne- ment abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. Für 65-plus-Jahreskarten wird zusätzlich ein amtlicher Altersnachweis des Nutzers/der Nutzerin benötigt, sofern nicht eine bereits mit einem entsprechenden persönlichen Berechtigungs- nachweis ausgestellte Chipkarte vorhanden ist. Ausgewählte Jahreskarten-Abonnements kön- nen nach erfolgter Registrierung auch im Kundenportal „meinRMV“ unter xxx.xxx.xx online bestellt werden. b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausge- wählten Abonnementvertrages dar. c) Der Vertrag über das Jahres- karten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestäti- gung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande. d) Innerhalb des Jahreskarten- Abonnements erfolgt der Versand der jeweils erworbenen Jahreskar- ten im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlos- sen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebs- stelle erfolgen. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin einen Beleg, auf dem die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Chipkartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrkartendaten festge- halten sind.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Chipkarte zustande. Das Abonnement kann an jedem beliebi- gen Monat eines Jahres begonnen werden. Beanstandungen des Fahrausweises sind sofort vorzubringen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von SchokoTickets an den Abonnent oder an einen Bevollmächtigten durch das Ver- kehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeitraum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen für unaufgefordert übersandte SchokoTickets zustande. Das SchokoTicket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten über. Das SchokoTicket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des SchokoTickets ab- gelaufen, wird dem Abonnent unaufgefordert ein neues SchokoTicket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger hat das SchokoTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprü- fen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des SchokoTickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des SchokoTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der Abonnent sein SchokoTicket im KundenCenter (oder eigenem Le- segerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der elektronischen Übergabe von Tickets in das Mobile Device des*der Abonnent*in durch den Kundenvertragspartner und mit der Zahlung von Monatsraten zustande. Beschwerden zum Bestellvorgang sind dem VBG unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Tickets an den Abonnenten/ die Abon- nentin oder an eine/n Bevollmächtigte/n durch das Verkehrsunternehmen für den (ersten) 12- Monats-Zeitraum zustande. Das Ticket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten/ der Abon- nentin über. Das Ticket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Nach Ablauf des Vertragsver- hältnisses hat der Abonnent/ die Abonnentin das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzu- geben. Der/ die Empfänger/in hat das Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des Tickets. Beanstandungen sind dem Verkehrsun- ternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt, schriftlich oder durch persönli- che Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.

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  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320