Common use of Zustandekommen von Anlegerverträgen Clause in Contracts

Zustandekommen von Anlegerverträgen. Anlegerverträge zwischen dem Anleger, kapilendo Funding und kapilendo kommen wie folgt zustande: • Der Anleger erklärt durch Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ auf der Plattform, einen Teil der Kreditforderung in der von ihm zuvor individuell festgelegten Höhe eines bestimmten Crowdlending Projektes erwerben zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Anlegervertrages. • Der Anleger erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem Anlegervertrag. Sofern der Anleger Verbraucher ist, sind dem Anlegervertrag die in Anlage 1 enthaltenen Verbraucherinformationen nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB beigefügt. Dies stellt ein Angebot durch kapilendo Funding und kapilendo auf Abschluss des Anlegervertrages dar. Mit der E-Mail bekommt der Anleger zudem (soweit gesetzlich vorgeschrieben) das Vermögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, die vorliegenden Investment AGB samt Anhängen (Informationen für Fernabsatzverträge gemäß Anhang 1 und 2 und die Widerrufsbelehrung gemäß Anhang 3) sowie die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschriebenen Informationen zugesandt. • Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anleger die Annahme des Angebotes erklären, indem er auf der Plattform (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt und soweit es sich bei dem Anleger nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt) und (iii) das Textfeld „Gebot kostenpflichtig absenden“ anklickt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht.

Appears in 2 contracts

Samples: Investment Agb, Investment Agb

Zustandekommen von Anlegerverträgen. Anlegerverträge zwischen dem Anleger, kapilendo Funding und kapilendo kommen wie folgt zustande: Der Anleger erklärt durch Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ auf der Plattform, einen Teil der Kreditforderung in der von ihm zuvor individuell festgelegten Höhe eines bestimmten Crowdlending Projektes erwerben zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Anlegervertrages. Der Anleger erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem Anlegervertrag. Sofern der Anleger Verbraucher ist, sind dem Anlegervertrag die in Anlage 1 enthaltenen Verbraucherinformationen nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB beigefügt. Dies stellt ein Angebot durch kapilendo Funding und kapilendo auf Abschluss des Anlegervertrages dar. Mit der E-Mail bekommt der Anleger zudem (soweit gesetzlich vorgeschrieben) das Vermögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, die vorliegenden Investment AGB samt Anhängen (Informationen für Fernabsatzverträge gemäß Anhang 1 und 2 und die Widerrufsbelehrung gemäß Anhang 3) sowie die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschriebenen Informationen zugesandt. Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anleger die Annahme des Angebotes erklären, indem er auf der Plattform (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt und soweit es sich bei dem Anleger nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt) und (iii) das Textfeld „Gebot kostenpflichtig absenden“ anklickt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht.

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Samples: Investment Agb, Investment Agb

Zustandekommen von Anlegerverträgen. Anlegerverträge zwischen dem Anleger, kapilendo Kapilendo Funding und kapilendo Kapilendo kommen wie folgt zustande: Der Anleger erklärt durch Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ auf der Plattform, einen Teil der Kreditforderung in der von ihm zuvor individuell festgelegten Höhe eines bestimmten Crowdlending Projektes erwerben zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Anlegervertrages. Der Anleger erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem Anlegervertrag. Sofern der Anleger Verbraucher ist, sind dem Anlegervertrag die in Anlage 1 enthaltenen Verbraucherinformationen nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB beigefügt. Dies stellt ein Angebot durch kapilendo Kapilendo Funding und kapilendo Kapilendo auf Abschluss des Anlegervertrages dar. Mit der E-Mail bekommt der Anleger zudem (soweit gesetzlich vorgeschrieben) das Vermögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, die vorliegenden Investment AGB samt Anhängen (Informationen für Fernabsatzverträge gemäß Anhang 1 und 2 und die Widerrufsbelehrung gemäß Anhang 3) sowie die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschriebenen Informationen zugesandt. Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anleger die Annahme des Angebotes erklären, indem er auf der Plattform (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von EUR 1.000,00 übersteigt und soweit es sich bei dem Anleger nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt) und (iii) das Textfeld „Gebot kostenpflichtig absenden“ anklickt. Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht.

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