Common use of Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen Clause in Contracts

Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen. Die Landesbank Baden-Württemberg stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den dazugehörigen Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch alle Finanzintermediäre zu, solange dieser Basisprospekt in Übereinstimmung mit Artikel 12 PVO gültig ist (generelle Zustimmung). Die Landesbank Baden-Württemberg übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen erhalten haben. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß Artikel 12 Abs. 1 PVO erfolgen bzw. während des Zeitraums, innerhalb dessen das Angebot auf Basis eines Nachfolgebasisprospekts fortgesetzt wird, der vor Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gebilligt wird. Finanzintermediäre dürfen diesen Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in Luxemburg verwenden. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Schuldverschreibungen durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor.

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Samples: www.lbbw.de, daten.comdirect.de

Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen. Die Landesbank Baden-Württemberg stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den dazugehörigen Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen durch alle Finanzintermediäre zu, solange dieser Basisprospekt in Übereinstimmung mit Artikel 12 PVO § 9 WpPG gültig ist (generelle Zustimmung). Die Landesbank Baden-Württemberg übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen erhalten haben. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß Artikel 12 Abs. 1 PVO § 9 WpPG erfolgen bzw. während des Zeitraums, innerhalb dessen das Angebot auf Basis eines Nachfolgebasisprospekts fortgesetzt wird, der vor Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gebilligt wird. Finanzintermediäre dürfen diesen Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in Luxemburg verwenden. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor.

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Samples: www.lbbw.de

Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen. Die Landesbank Baden-Württemberg stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den dazugehörigen Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen durch alle Finanzintermediäre zu, solange dieser Basisprospekt in Übereinstimmung mit Artikel 12 PVO gültig ist (generelle Zustimmung). Die Landesbank Baden-Württemberg übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen erhalten haben. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß Artikel 12 Abs. 1 PVO erfolgen bzw. während des Zeitraums, innerhalb dessen das Angebot auf Basis eines Nachfolgebasisprospekts fortgesetzt wird, der vor Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gebilligt wird. Finanzintermediäre dürfen diesen Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich Österreich,in Luxemburg und in Luxemburg der Schweiz verwenden. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Schuldverschreibungen durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor.

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Samples: www.lbbw.de

Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen. Die Landesbank Baden-Württemberg stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den dazugehörigen Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe durch alle Finanzintermediäre zu, solange dieser Basisprospekt in Übereinstimmung mit Artikel 12 PVO § 9 WpPG gültig ist (generelle Zustimmung). Die Landesbank Baden-Württemberg übernimmt die Haftung für den Inhalt dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen auch hinsichtlich einer späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe durch Finanzintermediäre, die die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen erhalten haben. Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts gemäß Artikel 12 Abs. 1 PVO § 9 WpPG erfolgen bzw. während des Zeitraums, innerhalb dessen das Angebot auf Basis eines Nachfolgebasisprospekts fortgesetzt wird, der vor Ablauf der Gültigkeit des Basisprospekts gebilligt wird. Finanzintermediäre dürfen diesen Basisprospekt und gegebenenfalls etwaige Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in Luxemburg verwenden. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung dieses Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor.

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