Common use of Zuständigkeit der Behörde Clause in Contracts

Zuständigkeit der Behörde. (1) Die Behörde wird für jede internatio- nale Anmeldung, die beim Anmeldeamt eines Vertragsstaats oder bei einem für einen Vertragsstaat handelnden Anmel- deamt eingereicht worden ist, als Inter- nationale Recherchenbehörde tätig, sofern das Anmeldeamt die Behörde zu diesem Zweck bestimmt, die Anmeldung oder eine für die Zwecke der internatio- nalen Recherche eingereichte Überset- zung der Anmeldung in der oder einer der in Anhang A zu dieser Vereinbarung angegebenen Sprache(n) ist, es sich bei einer solchen Anmeldung nicht um eine der in Anhang A zu dieser Vereinbarung angegebenen Anmeldungen handelt und, falls anwendbar, die Behörde vom Anmelder ausgewählt worden ist.

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Samples: new.epo.org, www.epo.org, www.sedlex.fr