Zusätzliche Deckung zu 2.2. Musterklauseln

Zusätzliche Deckung zu 2.2.. In einem gerichtlichen Strafverfahren besteht Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren vor Anklage für die notwendigen Kosten der Verteidigungshandlungen und die Verfahrenskosten. Die Leistung ist mit 2% der Versicherungssumme begrenzt. Im Ermittlungsverfahren wegen Handlungen und Unterlassungen, die nur vorsätzlich begangen werden können, gilt Pkt. 2.2.2. sinngemäß.
Zusätzliche Deckung zu 2.2.. Wenn in der Polizze vereinbart, besteht bei einem gerichtlichen Strafverfahren nach einem Ver- kehrsunfall Versicherungsschutz im Ermittlungsverfahren vor Anklage für die notwendigen Kos- ten der Verteidigungshandlungen und die Verfahrenskosten. Die Leistung ist mit 2% der Versi- cherungssumme begrenzt.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.